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Streckbetrieb der AKW beschlossen
Original Pressemeldung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):
Kabinett beschließt Novelle des Atomgesetzes
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle beschlossen. Damit werden die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis spätestens zum 15. April 2023 geschaffen. Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass für den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen sind. Der Einsatz neuer Brennelemente ist nicht zulässig. Am 15. April 2023 müssen die Kraftwerke dann spätestens ihren Leistungsbetrieb einstellen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Es bleibt beim Atomausstieg. Deutschland wird zum 15. April 2023 endgültig aus der Atomkraft aussteigen. Es wird keine Laufzeitverlängerung und keine... ... Mehr: Original Pressemeldung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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