Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Streichung der EEG-Umlage muss bei Verbraucher*innen ankommen
Original Pressemeldung BEE:
Abschaffung der EEG-Umlage – BEE benennt Prämissen zur vorzeitigen Streichung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant durch seinen „Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ eine Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent bereits zum 1. Juli 2022.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) unterstützt in seiner Stellungnahme die Streichung der EEG-Umlage und benennt die dafür wichtigen Voraussetzungen, um den Zubau der Erneuerbaren Energien nicht zu gefährden und langfristige Planungs- und Investitionssicherheit für die Branche zu gewährleisten. Wichtig sei zu betonen, dass die Kostensteigerungen das Resultat einer Krise der fossilen Energieträger sind. „Die hohe Abhängigkeit von fossilen... ... Mehr: Original Pressemeldung BEE
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