Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
BBH: Rechtsmittel vor Europäischem Gerichtshof eingelegt
Original Pressemeldung BBH:
BBH zieht für die deutsche Industrie vor den EuGH
Das Europäische Gericht hatte am 6. Oktober entschieden, dass die Netzentgeltbefreiung für intensive Netznutzer nach § 19 Abs. 2 StromNEV in den Jahren 2012 und 2013 als europarechtswidrige Beihilfe anzusehen sind – und bestätigte damit die EU-Kommission. Gegen diese Entscheidung legte heute die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof ein.
Bestimmte Industrieunternehmen werden aufgrund ihres konstanten Abnahmeverhaltens durch individuelle Netzentgelte entlastet. Die EU-Kommission hatte am 28. Mai 2018 (Az. C(2018)3166) entschieden, dass die Netzentgelt-Befreiungen für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2012 und 2013 allerdings gegen das EU-Beihilferecht verstießen. Der EuG bestätigte dies am 6. Oktober... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH
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