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BBH erarbeitet Mustervertrag zur kommunalen Beteiligung an Freiflächensolarparks
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2021 dürfen Betreiber von Freiflächenanlagen Gemeinden, die von der Errichtung der Anlagen betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendung in Höhe von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde ohne Gegenleistung anbieten. Diese Vereinbarungen können bereits vor der Genehmigung der Freiflächenanlage geschlossen werden, sofern der Beschluss des Bebauungsplans für die Fläche vorliegt. Durch den vom bne herausgegebenen Mustervertrag wird ein Branchen-Standard für diese Vereinbarungen gesetzt. In einem umfangreichen Beiblatt werden die Hintergründe und der rechtliche Kontext erläutert.
„Um die ambitionierten Ausbauziele der Erneuerbaren Energien bis 2030 und die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, müssen wir die Kommunen unbedingt mit einbeziehen“, so BBH-Partner Jens Vollprecht. Im Juni dieses Jahres hatte BBH bereits einen entsprechenden Mustervertrag im Auftrag der FA Wind für den Bereich Windenergie an Land entwickelt. „§ 6 EEG 2021 sieht kommunale Beteiligungsmöglichkeiten sowohl für den Bereich Onshore-Wind als auch für Freiflächen-PV vor. Insofern freuen wir uns, dass nun für beide Erneuerbare-Energien-Quellen ein praxistaugliches Vertragswerk bereitgestellt werden kann“, so Dr. Wieland Lehnert, Partner Counsel bei BBH.
Becker Büttner Held ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
- Quelle:
- BBH
- Autor:
- Prof. Dr. Ines Zenke
- Email:
- ines.zenke@bbh-online.de
- Keywords:
- BBH, Mustervertrag, kommunal, Solarpark, Freifläche, DStGB, BDEW, VKU, Akzeptanz