Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
BGH entscheidet über Anwendbarkeit von Entschädigungsansprüchen
Original Pressemeldung Maslaton:
BGH entscheidet zugunsten der Anlagenbetreiber: Entschädigungsansprüche nach § 15 EEG auch bei Einspeisemanagement infolge von Netzausbau
Der BGH hat dem Gezerre um die Anwendbarkeit von Entschädigungsansprüchen nach dem EEG für Fälle des Netzausbau nun ein Ende bereitet.
Die in ihrer Anwendung immer wieder umstrittene Härtefallregelung nach § 15 EEG greift nach Auffassung der Bundesrichter gerade auch dann, wenn Netzausbaumaßnahmen zu einer verringerten Aufnahmekapazität führen und Anlagenbetreiber infolgedessen ihre Anlagen abregeln müssen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 -XIII ZR 27/19). Hintergrund der Auseinandersetzung Dem Urteil ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Geklagt hatte ein Anlagenbetreiber aus Brandenburg, dessen sechs Windenergieanlagen im Zeitraum zwischen 2014 und 2016 mehrfach vom Netz getrennt werden mussten. Grund war... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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