Erste abZ für GFK-Gitterroste weltweit
Profitieren Sie von der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (abZ)! Als erstes Unternehmen weltweit hat Lichtgitter für GFK-Gitterroste eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung* mit einer Allgemeinen Bauartgenehmigung** erhalten. Dadurch entfällt die bisher notwendige Zustimmung im Einzelfall.
Um für Sie Planungssicherheit garantieren zu können, hat Lichtgitter das Auditierungsverfahren in einem mehrjährigen Prozess durchlaufen. Lichtgitter garantiert Ihnen gleichbleibende Qualität und lässt diese min. 2× jährlich von unabhängigen, vom DIBt (Deutschen Institut für Bautechnik) akkreditierten Prüfinstituten überwachen.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Sie erhalten die Sicherheit, dass Sie GFK-Gitterroste ohne ZiE / Zustimmung im Einzelfall verwenden dürfen.
- Lichtgitter GFK-Gitterroste erfüllen die Anforderungen damit Sie Ihre Bauvorhaben ordnungsgemäß ausführen können.
- GFK-Gitterroste eignen sich durch ihre Eigenschaften, wie zum Beispiel der Chemikalienbeständigkeit, elektrischen Isolation und u. a. einfachen Anpassbarkeit, ideal für viele Anwendungsbereiche.
- Mit Erhalt der Zulassung besteht nun die Möglichkeit die GFK-Gitterroste wirtschaftlich für viele Einsatzgebiete verwenden zu können.
Daraus resultiert ein übersichtliches Projektmanagement!
Besonders wichtig zu wissen für Planer:
- Ausschreibende Stellen wie Ingenieure, Planungsbüros und Architekten erhalten Produkte, die einfach, überschaubar, lange haltbar und planungssicher sind.
- Zahlreiche technische Details werden beschrieben. Planer und Konstrukteure können die Zulassung als Planungsgrundlage verwenden.
- Lichtgitter garantiert gleichbleibende Qualität und lässt diese min. 2× jährlich von unabhängigen, vom DIBt akkreditierten Prüfinstituten, überwachen.
Was haben Sie davon?
- Sie erhalten absolute Sicherheit für Ihre Planung und die Verwendung des Produktes. Denn die Zustimmung im Einzelfall entfällt für Sie.
- Es sind keine zusätzlichen Anträge und Prüfungen für die GFK-Gitterroste mehr notwendig, die für Sie hohe Zusatzkosten und Zeitaufwand bei Verwendung anderer Produkte bedeuten.
Verzichten Sie auf Planungsrisiken und sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.
*Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Die abZ ist der nationale Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte und wird vom DIBt (Deutschen Institut für Bautechnik) seit 1968 erteilt. In der abZ wird der Herstellerbetrieb auditiert und die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Bauprodukts, die Verwendungsbereiche sowie Aspekte der Verarbeitung, Transport, Lagerung, Kennzeichnung und Übereinstimmungsbestätigung geregelt. Durch die Erteilung einer abZ entfällt die sonst notwendige Zustimmung im Einzelfall.
** Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
Die allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt seit Juli 2017 die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Bauarten. Sie kann nur beim DIBt beantragt werden. In dieser neuen Bescheidart werden die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten geregelt.
- Quelle:
- Lichtgitter GFK GmbH & Co. KG
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.lichtgitter.com/...
- Keywords:
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