2024-12-22
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Herbe Niederlage für Energiekontor

HAMBURG, DEN 05. JANUAR 2006 - Das Landgericht Bremen - Kammer für Handelssachen - hat mit Urteil vom 29. Dezember 2006 (Aktenzeichen 13 O 135/03) einem Anleger gegen die Firma Energiekontor Windkraft GmbH - einer 100-prozentigen Tochter der Energiekontor AG in Bremen - Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung zugesprochen. Der Kläger hatte sich im Jahre 1995 mit DM 50.000 an dem von Energiekontor initiierten Windpark Nordleda beteiligt. Zum Zeitpunkt seines Beitritts befand sich der Windpark noch in der Planungsphase und sollte nach den Angaben im Beteiligungsprospekt aus insgesamt 10 Windenergieanlagen bestehen. Die dargestellte Ertragsprognose beruhte ebenfalls auf dem Vorhandensein von 10 Anlagen. Später musste der Kläger - ebenso wie alle anderen Anleger - feststellen, dass die Anlagen des eigenen Windparks von 33 weiteren Anlagen umgeben waren und der insgesamt von Energiekontor geplante Windpark damit aus 43 Anlagen bestand. Aufgrund der erheblich höheren Abschattung der Anlagen untereinander wurde der prospektierte Energieertrag deutlich unterschritten. Hinzukam, dass wegen der zu großen Lärmentwicklung des Windparks mit Rücksicht auf die angrenzende Wohnbebauung einzelne Anlagen nachts nur gedrosselt betrieben werden dürfen. Bis zum heutigen Tage bleibt der Windpark erheblich hinter den Erwartungen zurück.

Versuche des Beirats der Beteiligungsgesellschaft, die Energiekontor AG freiwillig zum Rückkauf des Windparks zu bewegen, blieben ergebnislos. Beiratsvorsitzender Reinhard Ernst aus Diepholz: „Wir hatten Energiekontor seit der Aufdeckung der Mängel deutlich gemacht, dass wir uns massiv getäuscht sehen und um eine wirtschaftlich tragfähige Lösung auch kämpfen werden, nachdem Energiekontor uns erst versprochen hat, die Kommanditisten schadlos zu stellen, diese Zusicherung dann aber gebrochen hat.“

Daraufhin beauftragte der Kläger Rechtsanwalt Dr. Hellmann-Sieg (Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner mit Sitz in Hamburg) mit der Erhebung einer Schadensersatzklage - der nunmehr in erster Instanz Erfolg beschieden war. Das Landgericht stellte nach durchgeführter Beweisaufnahme fest, dass Energiekontor in zurechenbarer Weise unzulänglich über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Die von Energiekontor erhobene Einrede der Verjährung ließ das Landgericht nicht durchgreifen. Rechtsanwalt Dr. Hellmann-Sieg: „In Prospekthaftungsfällen wird immer gern von interessierter Seite behauptet, dass entsprechende Ansprüche einer kurzen Verjährungsfrist unterliegen und damit spätestens drei Jahre nach Beitritt zur Gesellschaft nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden können. Das Urteil des Landgerichts Bremen zeigt, dass die Verjährungsfrage deutlich differenzierter betrachtet werden muss. Dies gilt selbstverständlich nicht nur in diesem Fall“

Besonders bitter für Energiekontor ist, dass in einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Bremen insgesamt 80 Kläger ebenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen. In jenem Verfahren ist zwar noch kein Urteil ergangen, die dort zuständige Kammer des Landgerichts hat in einem Hinweisbeschluss jedoch bereits zu erkennen gegeben, der Kammer für Handelssachen folgen zu wollen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
RA Dr. Ulf Hellmann-Sieg
Tel.:040/725409-23
E-Mail: Hellmann-Sieg@KlemmPartner.de
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Hellmann-Sieg
Email:
info@KlemmPartner.de
Link:
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Windenergie Wiki:
Windpark, Hamburg




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