Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
M.O.E. als Messstelle gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz benannt
Original Pressemeldung M.O.E.:
Benennung von M.O.E. als Messstelle gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz
Das schleswig-holsteinische Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat das Prüflabor von M.O.E. als Messstelle gemäß §29b des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) benannt.
Damit ist die bisherige Einschränkung aufgehoben akustische Untersuchungen nur für Windenergieanlagen bei den Behörden vorlegen zu können. M.O.E. führt nun vollumfängliche Prüfungen nach der Gruppe V, Modul Immissionsschutz durch und bietet sich damit vor allem Betreibern von z.B. technischen Anlagen und Gewerben aber auch Sport- und Freizeitanlagen bundesweit als professioneller und zuverlässiger Partner für die Durchführung von Geräuschmessungen an. Torben Arndt, Messstellenleiter von M.O.E.: „Mit der Benennung als... ... Mehr: Original Pressemeldung M.O.E.
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- M.O.E., Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein, Bundesimmissionsschutzgesetz, Messstelle, Untersuchung, Akustik