2024-12-22
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Meldung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Atomkraft/Brunsbüttel

Neue Fragen zur Notstromversorgung im AKW Brunsbüttel-Bundesumweltministerium fordert Nachweise des Betreibers

Die schwedische Atomaufsicht (SKI) hat in dieser Woche neue Einzelheiten über den Ablauf des Reaktorunfalls am 25. Juli im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark mitgeteilt. Die Prüfungen der zu Tage getretenen Einzelheiten des Störfallablaufs in Forsmark bestätigen die Einschätzung des Bundesumweltministeriums, dass es sich um ein sehr ernstes Ereignis gehandelt hat.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD): "Es hat sich auch aufgrund der neuen Details aus Schweden als richtig herausgestellt, dass wir eine umfassende Sicherheitsüberprüfung der Stromversorgung der deutschen Atomkraftwerke angeordnet und damit auch bereits begonnen haben." Gabriel hatte am 9. August erklärt, dass zwar die Technik der Notstromversorgung in Deutschland anders sei als im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark, er allerdings die dazu abgegebenen Erklärungen der deutschen Reaktorbetreiber kritisch überprüfen lassen wolle.

Die durch das Bundesumweltministerium veranlasste Überprüfung hat jetzt zu einem neuen Ergebnis geführt: In den Beratungen in der Reaktorsicherheitskommission (RSK) zur Auswertung der schwedischen Erfahrungen haben sich Fragen zur Notstromversorgung im Atomkraftwerk Brunsbüttel ergeben. Dabei geht es um den theoretischen Fall des Ausfalls der Notstromdiesel. In diesem Fall würde das Kraftwerk und vor allem die Überwachung auf einen Batteriebetrieb zurückgreifen müssen. In Brunsbüttel besteht dabei jedoch - anders als in anderen Atomkraftwerken - eine technische Regeleinrichtung, die auf Wechselstrom angewiesen ist. Käme es zum Ausfall dieser Regeleinrichtung, stünde die Stromversorgung für die Steuerung der Anlage nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Es könnte damit ein ähnliches Problem wie in Forsmark auftreten, obwohl in Deutschland eine andere Technik genutzt wird.

Der Betreiber Vattenfall hat entsprechende Nachfragen in der RSK zwar beantwortet, jedoch bislang dafür noch keine Nachweise geliefert. In Übereinstimmung mit der zuständigen Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein hat daher das Bundesumweltministerium heute diese Nachweise eingefordert. Dem Betreiber wird dafür eine Frist bis Montag eingeräumt. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Wir werden uns auch weiterhin nicht mit Erklärungen der Betreiber allein zufrieden geben, sondern bestehen in jedem Einzelfall auf einem einwandfrei überprüfbaren technischen Nachweis."

Nach Einschätzung der schwedischen Aufsichtsbehörde SKI handelte es sich in Forsmark um ein sogenanntes "Common cause failure", ein Versagen, das unter Umständen zu einen Totalausfall der Notstromversorgung geführt hätte und damit zu einem Ereignis, das im Sicherheitsbericht der Anlage nicht unterstellt wurde, so dass damit im Rahmen der Auslegung kein Schutz mehr bestanden hätte. Nach den aktuellen Informationen sollen in Forsmark auch weitere Aggregate wie zum Beispiel Umwälzpumpen ausgefallen sein. Grundlegend neue Erkenntnisse zum Störfallablauf in Schweden liegen nach Auskunft bei der schwedischen Atomaufsicht gegenwärtig nicht vor.

Bei dem in der Presse zitierten Bericht der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und des Öko-Instituts zum Ablauf des Störfalls in Forsmark handelt es sich um die zweite Überarbeitung eines Kurzberichts, der den Landesaufsichtsbehörden am 23. August übermittelt wurde. Der Bericht ist auf www.bmu.de/37720 abrufbar.
Quelle:
BMU-Pressereferat
Autor:
Michael Schroeren
Email:
presse@bmu.bund.de



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