Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
EU-Gericht gestatt Beihilfe für AKW-Bau
Original Pressemeldung Greenpeace Energy:
Kommentar: „Jetzt muss der EU-Gesetzgeber rechtliche Grundlagen für die Atomförderung anpassen“
Das Gericht der Europäischen Union hat heute die Klage der Staaten Österreich und Luxemburg gegen britische Atomsubventionen zurückgewiesen.
Damit gibt das Gericht der EU-Kommission Recht, die das umstrittene Beihilfepaket für das derzeit im Bau befindliche AKW Hinkley Point C in Großbritannien genehmigt hatte. Den Urteilsspruch kommentiert Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. „Das Urteil ist ein Weckruf, jetzt endlich die juristischen Grundlagen für die Förderung von Atomprojekten zu ändern. Das Beispiel Hinkley Point C zeigt, wie sich EU-Kommission und die britische Regierung hinter den verstaubten Paragrafen des Euratom-Vertrages von 1957 verschanzen. Euratom gewährt Atom-freundlichen Regierungen freie Hand bei... ... Mehr: Original Pressemeldung Greenpeace Energy
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