03.05.2006
Bürokratieabbau in Hamburg: Kürzere Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
Mit dem Inkrafttreten der neuen Hamburger Bauordnung ist der Germanische Lloyd, Geschäftszweig WindEnergie befugt, Typengenehmigungen für Windenergieanlagen zu erteilen. Ab sofort können Genehmigungsverfahren für alle neuen Typen von Windenergieanlagen beschleunigt bearbeitet und kostengünstig durchgeführt werden.
Aufgrund der hohen technischen Anforderungen an die Betriebssicherheit von Windenergieanlagen prüft der Germanische Lloyd eingehend die Berechnungsunterlagen und technischen Zeichnungen der Herstellerunternehmen. Diese Prüfung umfasst eine Evaluierung der vom Hersteller vorgegebenen Windzone/-klasse bzw. des Standortes, der Abmessungen der Anlage und Anlagenkomponenten sowie der Betriebsführungsparameter. Der Germanische Lloyd führt dazu eine annähernd vollständige und unabhängige Parallelrechnung durch, die sich mit den Lastannahmen, der Elektrotechnik, dem Maschinenbau, der Sicherheitstechnik, den Rotorblättern und der Bautechnik befasst.
Am 1. April 2006 trat die neue Hamburger Bauverordnung in Kraft. Sie schafft die Voraussetzungen, dass die Baugenehmigungen von neuen Windenergieanlagen aus einer Hand bearbeitet und genehmigt werden können. Zusätzliche Prüfungen durch das Bauordnungsamt sind nicht mehr erforderlich. Das Genehmigungsverfahren von Neuanlagen für den deutschen Markt wird so erheblich beschleunigt und entspricht damit den Erwartungen nationaler wie internationaler Hersteller von Windenergieanlagen. Durch die neue Verordnung werden die Kosten des Genehmigungsverfahrens für die Antragsteller gesenkt und der Prüf- und Zulassungsprozess beschleunigt.
Bisher beauftragte das Hamburger Bauordnungsamt den Germanischen Lloyd, Windenergieanlagen zu prüfen. Auf der Grundlage umfassender Untersuchungen, die wiederum vom Bauordnungsamt geprüft wurden, erfolgten dann die Baugenehmigungen.
Vortrag von Dr.-Ing. Torsten Faber "Die neue Hamburger Bauverordnung und die Bedeutung der 'Stempelberechtigung' für GL Wind" auf der WindEnergy in Hamburg am Mittwoch, 17. Mai 2006, 16:00-16:30Uhr, Halle A2, Stand 200 mit anschließender Happy Hour
Aufgrund der hohen technischen Anforderungen an die Betriebssicherheit von Windenergieanlagen prüft der Germanische Lloyd eingehend die Berechnungsunterlagen und technischen Zeichnungen der Herstellerunternehmen. Diese Prüfung umfasst eine Evaluierung der vom Hersteller vorgegebenen Windzone/-klasse bzw. des Standortes, der Abmessungen der Anlage und Anlagenkomponenten sowie der Betriebsführungsparameter. Der Germanische Lloyd führt dazu eine annähernd vollständige und unabhängige Parallelrechnung durch, die sich mit den Lastannahmen, der Elektrotechnik, dem Maschinenbau, der Sicherheitstechnik, den Rotorblättern und der Bautechnik befasst.
Am 1. April 2006 trat die neue Hamburger Bauverordnung in Kraft. Sie schafft die Voraussetzungen, dass die Baugenehmigungen von neuen Windenergieanlagen aus einer Hand bearbeitet und genehmigt werden können. Zusätzliche Prüfungen durch das Bauordnungsamt sind nicht mehr erforderlich. Das Genehmigungsverfahren von Neuanlagen für den deutschen Markt wird so erheblich beschleunigt und entspricht damit den Erwartungen nationaler wie internationaler Hersteller von Windenergieanlagen. Durch die neue Verordnung werden die Kosten des Genehmigungsverfahrens für die Antragsteller gesenkt und der Prüf- und Zulassungsprozess beschleunigt.
Bisher beauftragte das Hamburger Bauordnungsamt den Germanischen Lloyd, Windenergieanlagen zu prüfen. Auf der Grundlage umfassender Untersuchungen, die wiederum vom Bauordnungsamt geprüft wurden, erfolgten dann die Baugenehmigungen.
Vortrag von Dr.-Ing. Torsten Faber "Die neue Hamburger Bauverordnung und die Bedeutung der 'Stempelberechtigung' für GL Wind" auf der WindEnergy in Hamburg am Mittwoch, 17. Mai 2006, 16:00-16:30Uhr, Halle A2, Stand 200 mit anschließender Happy Hour
- Quelle:
- Germanischer Lloyd WindEnergie GmbH
- Autor:
- Stefanie Normann
- Email:
- pr@gl-group.com
- Windenergie Wiki:
- Hamburg