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Eprimo in die Schranken gewiesen: Keine unlautere Telefonwerbung mehr
Original Pressemeldung BBH:
Eprimo muss unlautere Telefonwerbung unterlassen
Die eprimo GmbH darf zukünftig im Versorgungsgebiet der Stadtwerk am See GmbH & Co. KG keine Verbraucher anrufen (lassen) ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung.
Bei einem Verstoß droht eprimo ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Dies hat das LG Ravensburg (Az. 6 O 289/16) nun entschieden, nachdem das Stadtwerk am See mit Hilfe der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) gegen die unlautere Kundenwerbung von eprimo gerichtlich vorgegangen war. Dem Stadtwerk steht außerdem Schadensersatz zu. Ohne vorher ihr Einverständnis dafür einzuholen, ließ eprimo nach Überzeugung des Gerichts Verbraucher anrufen, um für den Energieversorger zu werben und im Rahmen des Werbeanrufs einen Vertrag zum Wechsel des Stromversorgers hin... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH
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