14.03.2017
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Urteil: Netzentgelt für stromintensive Letztverbraucher ist rechtmäßig
Original Pressemeldung BBH:
BGH klärt umstrittene Rechtsfrage zum Sondernetzentgelt für stromintensive Letztverbraucher
Ein individuelles Netzentgelt für stromintensive Letztverbraucher ist auch dann rechtmäßig, wenn der Strom nicht physikalisch, sondern nur kaufmännisch-bilanziell bezogen wird.
Das hat der BGH (Az. EnVR 38/15) nun – entgegen der Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur – entschieden. Die Frage ist seit Einführung der (inzwischen durch eine Netzentgeltreduktion ersetzte) Regelung zur Netzentgeltbefreiung im Jahre 2011 umstritten gewesen. Anstoß für den Rechtsstreit war ein Bescheid der Bundesnetzagentur, mit dem sie die Genehmigung einer Netzentgeltreduktion für die Egger Holzwerkstoffe Wismar GmbH... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH
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- BBH. Becker Büttner Held, Rechtsanwalt, Urteil, Bundesnetzagentur