2024-03-28
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Meldung von Becker Büttner Held

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Streit um Beihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C geht vor Europäischem Gerichtshof weiter

Die Kanzlei BBH geht mit Mandanten, darunter Greenpeace Energy, in Berufung. Es geht um Subventionen in Milliardenhöhe und die Frage, ob die Atomkraft in der Europäischen Union eine staatlich geförderte Renaissance erfährt

Die Entscheidung der EU-Kommission im Oktober 2014, Beihilfen für das britische AKW-Projekt Hinkley Point C zu gewähren, war in der Energiewirtschaft nicht nur auf tiefes Unverständnis, sondern auch auf Gegenwehr gestoßen: Greenpeace Energy und eine Reihe kommunaler Energieversorger gingen mit Hilfe der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) juristisch gegen die Entscheidung der Kommission vor. Im September dieses Jahres wies das Europäische Gericht die Wettbewerbsklage als nicht zulässig ab; nun hat BBH für den Ökostromhändler Greenpeace Energy Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt. Es geht um Subventionen in Milliardenhöhe und die Frage, ob die Atomkraft in der Europäischen Union eine staatlich geförderte Renaissance erfährt.

Sinkt der Börsenpreis für Strom, bedeutet das für Energieversorger in der Regel sinkende Margen. Nicht so für die Betreiber von Hinkley Point C. Das Beihilfepaket, das die EU-Kommission abgesegnet hat, sieht vor, dass der Atomstrom des britischen Kernkraftwerks in einer Höhe vergütet wird, die deutlich über dem durchschnittlichen Börsenpreis liegt. Und das für 35 Jahre. Diese Subventionierung führt zu dämpfenden Effekten auf den Großhandelspreis für Strom in Großbritannien, durch die Verbundenheit im EU-Energiebinnenmarkt werden auch die Strombörsen in Deutschland und in anderen EU-Staaten die Auswirkungen zu spüren bekommen. Die möglichen Folgen: Der Wettbewerb wird verzerrt, die Kosten für das EEG-System steigen.

Die Mandanten von BBH bezweifeln deshalb, dass die Subventionierung von Hinkley Point C mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist, und reichten im Juli 2015 eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission ein. Das Europäische Gericht wies im September dieses Jahres die Klage ab. Nach Ansicht von Rechtsanwältin und BBH-Partnerin Dr. Dörte Fouquet, die Greenpeace Energy in dem Verfahren vertritt, würdigte das Gericht die Argumente und Gutachten der Kläger nur unzureichend. „Das Gericht hat die ‚individuelle Betroffenheit’ von Greenpeace Energy, die Voraussetzung für eine Klagebefugnis ist, und die drohende Wettbewerbsverzerrung in diesem Szenario nicht ausreichend gewürdigt und verkannt“, so Fouquet. „Deshalb gehen wir nun in Berufung und möchten wissen, wie der EuGH dies sieht.“

Der Ausgang des Verfahrens wird auch Einfluss darauf haben, welche Rolle die Atomenergie zukünftig in der EU haben wird. Das nächste Kernkraftwerks-Projekt steht bereits in den Startlöchern: Für einen russischen Reaktorneubau, PAKS II, in Ungarn hat die EU-Kommission kürzlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen fehlender Ausschreibung eingestellt. Die derzeitige Beihilfeprüfung der Kommission steht kurz vor der Entscheidung. „Die Möglichkeit besteht, dass nun auch hier Euratom als eine Art ewiger Rechtfertiger für marktferne Beihilfen missbraucht wird“, meint Fouquet. Und auch darüber hinaus gäbe es weitere Kandidaten für garantierte Einspeisemodelle à la Hinkley: Unter anderem in  Polen, Tschechien und der Slowakei gibt es entsprechende Überlegungen.

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

Quelle:
BBH
Link:
www.beckerbuettnerheld.de/...
Keywords:
BBH, Becker, Büttner, Held, Greenpeace Energy, Hinkley Point C, Beihilfe, EU, Atomkraftwerk



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