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Keine 228 Mio. Euro! BBH vertritt Land Niedersachsen erfolgreich gegen die Schadensersatzklage der E.ON SE
Am Montag nun entschied das Landgericht Hannover (Az. 19 O 232/14) über die Staatshaftungsklage der E.ON SE (E.ON) gegen das Land Niedersachsen. Nach der mündlichen Verhandlung vom 28.4.2016 steht fest: Niedersachsen muss E.ON keine 228 Mio. Euro Schadensersatz zahlen. Nach der Auffassung des Landgerichts hat es E.ON versäumt, schon in 2011 gegen die dem Atom-Moratorium folgende Anordnung der vorläufigen Stilllegung des AKW Unterweser Rechtsmittel einzulegen.
Der das Land Niedersachsen vertretende Rechtsanwalt Dr. Olaf Däuper, Partner bei Becker Büttner Held (BBH) in Berlin, bewertet das Urteil als nicht überraschend: "E.ON hat das Moratorium 2011 explizit akzeptiert und wollte nun - quasi durch die Hintertür - dennoch entschädigt werden. Das ist schon nach dem Wortlaut des Gesetzes, hier § 839 Abs. 3 BGB ausgeschlossen." Däuper erwartet dennoch, dass E.ON vor dem OLG Celle in Berufung gehen wird.
Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
- Quelle:
- BBH
- Link:
- www.bbh-online.de/...