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BBH-Partner Prof. Dr. Christian Theobald als Sachverständiger in den Bundestag geladen
Um die seit Jahren anhaltende Rechtsunsicherheit bei Konzessionsverfahren zu beenden, soll der § 46 EnWG überarbeitet werden. Dies hatte die Regierungskoalition bereits zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Im Februar dieses Jahres legte die Bundesregierung schließlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der hinter den Erwartungen der Energiebranche und auch des Bundesrates zurückblieb. Kontroverse Punkte sind insbesondere die zulässigen Auswahlkriterien, deren Gewichtung und die „richtige“ Bewertungsmethode bei Konzessionsvergaben; ferner die Frage, ob bzw. wie konkret und vor allem rechtssicher Aspekte der örtlichen Daseinsvorsorge bei der Auswahlentscheidung bewertet werden dürfen.
Nun geht das Gesetzgebungsverfahren mit einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages in die nächste Runde. Prof. Dr. Christian Theobald, der für die Anhörung als Sachverständiger geladen worden ist, gilt bundesweit als führender Experte, der seit bald 20 Jahren eine Vielzahl von Konzessionsverfahren und Netzübernahmen begleitet hat.
Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
- Quelle:
- BBH
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