Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Gabriel: Verständigung zur Braunkohle wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele
Vorbehaltlich der abschließenden Befassung der Aufsichtsgremien der Energieunternehmen hat sich das Bundeswirtschaftsministerium mit den Energieunternehmen Mibrag, RWE und Vattenfall auf die befristete Einrichtung einer Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken in einem Umfang von 2,7 Gigawatt und deren anschließende Stilllegung verständigt.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Die Maßnahme ist wichtig, um unsere Klimaziele zu erreichen und zugleich sicherzustellen, dass es in den betroffenen Regionen nicht zu Strukturbrüchen kommt. Damit ist sie für Beschäftigte und Unternehmen eine gute und tragbare Lösung."
Der Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Maßnahme soll im November im Bundeskabinett beschlossen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Konzept gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen erarbeitet. Der Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Maßnahme wurde auch intensiv mit der Europäischen Kommission besprochen. Auf dieser Grundlage ist das Bundeswirtschaftsministerium zuversichtlich, dass diese Maßnahme beihilferechtlich genehmigungsfähig ist und in dem laufenden formellen Verfahren abschließend geklärt werden kann.
Braunkohleblöcke der Unternehmen Mibrag, RWE und Vattenfall mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt werden mit dieser Maßnahme ab 2016 schrittweise aus dem Markt genommen und vorläufig stillgelegt. Für jeweils vier Jahre werden sie als letzte Absicherung der Stromversorgung verwendet. Danach werden die Blöcke endgültig stillgelegt. Die Betreiber der stillzulegenden Anlagen erhalten für die Herstellung der Sicherheitsbereitschaft und für die Stilllegung der Anlagen eine Vergütung. Dafür fallen Gesamtkosten in einer Größenordnung von rund 230 Mio. Euro pro Jahr über sieben Jahre an. Dies bedeutet einen Anstieg der Netzentgelte um rund 0,05 Cent pro Kilowattstunde.
Die 2,7 Gigawatt Braunkohlekraftwerke erbringen eine Emissionsminderung von 11 bis 12,5 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2020. Dieser Minderungsbeitrag ist nötig, um unsere nationalen Klimaziele zu erreichen. Die verbleibenden Minderungsbeiträge liefern zwei weitere Bausteine aus dem energiepolitischen Eckpunktepapier vom 1. Juli: die Kraft-Wärme-Kopplung (4 Mio. t CO2) sowie Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz (5,5 Mio. t CO2). Die genaue Entwicklung der Emissionsminderung wird im Jahr 2018 evaluiert. Sollte sich abzeichnen, dass die angestrebte Minderung von zusätzlich 12,5 Mio. t CO2 bis 2020 nicht erreicht wird, werden die Betreiber geeignete zusätzliche Maßnahmen vorschlagen.
- Quelle:
- BMWi
- Link:
- www.bmwi.de/...