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Niederlage für TelDaFax-Insolvenzverwalter - Erfolg für BBH
Vor fast einem Jahr wies das LG Fulda die Klage des Insolvenzverwalters der TelDaFax ENERGY GmbH gegen einen Netzbetreiber ab. Nun hat das OLG Frankfurt/Main (Urteil vom 14.7.2015, Az. 14 U 154/14) im Berufungsverfahren die Entscheidung des LG Fulda bestätigt: Der Netzbetreiber muss die Netzentgelte nicht zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; allerdings hat das OLG die Revision nicht zugelassen.
In dem Verfahren forderte der TelDaFax-Insolvenzverwalter durch Insolvenzanfechtung bereits gezahlte Netzentgelte zurück. Dabei ging es auch um Zahlungen in dem anfechtungsrechtlich besonders kritischen Dreimonatszeitraum vor Insolvenzantragstellung. Genauso wie das LG Fulda sah auch das OLG Frankfurt/Main keine Beweise dafür, dass der Netzbetreiber von der Zahlungsunfähigkeit der TelDaFax wusste. Auch aus den Umständen habe der Netzbetreiber nicht zwingend auf Zahlungsunfähigkeit schließen müssen.
„Die Entscheidung entlastet die Netzbetreiber, weil Zahlungsverzug und Gerüchte nicht zwingend den Schluss auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit nahe legen“, kommentiert BBH-Rechtsanwalt Markus Ladenburger den Ausgang des Verfahrens. „Damit bestätigt das Gericht nicht nur die Rechtsauffassung von BBH. Es gibt auch ein gewichtiges Signal in Richtung Insolvenzverfahren der FlexStrom AG.“
Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
- Quelle:
- BBH
- Link:
- www.bbh-online.de/...