2024-03-29
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Prozessauftakt um Beihilfen für Hinkley Point C: „Fehlentscheidung der EU-Kommission rückgängig machen“

Für eine Klagegemeinschaft aus zehn Stromhändlern und -erzeugern hat Becker Büttner Held (BBH) eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission vorbereitet.

Heute hat die Kanzlei die Klage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg offiziell eingereicht.

„Unsere Klage hat ein klares Ziel: die schwerwiegende Fehlentscheidung der EU-Kommission über die Gewährung massiver Subventionen für den Bau des Atomkraftwerks Hinkley Point C rückgängig zu machen. Die Entscheidung der Kommission basiert auf zahlreichen Rechts- und Verfahrensfehlern und ist deshalb nichtig“, erklärt BBH-Rechtsanwältin Dr. Dörte Fouquet, die die Klagegemeinschaft vor Gericht vertritt.

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2014 Beihilfen für Hinkley Point C gewährt: über 20 Milliarden Euro für den Bau des Kernkraftwerks und eine garantierte Vergütung für den Strom von 12 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre. Damit beläuft sich das Subventionspaket auf insgesamt über 100 Milliarden Euro.

Daraufhin hat der deutsche Ökostromanbieter Greenpeace Energy zusammen mit den Stadtwerken Aalen, Bietigheim-Bissingen, Schwäbisch Hall, Tübingen, Mühlacker, Bochum und Mainz sowie der Energieversorgung Filstal und der österreichischen oekostrom AG beschlossen, gegen diese Entscheidung zu klagen. Inzwischen hat auch die Republik Österreich eine Klage eingereicht. Deutschland hat sich bislang aus dem Prozess herausgehalten. Bis zum 23. Juli könnte die Bundesregierung sich noch um entscheiden – dann endet die Klagefrist. Die Bundesregierung kann jedoch im laufenden Verfahren stets noch Österreich als Streithelfer zur Seite stehen, ohne selbst Klage einzureichen.

In dem Verfahren seitens der zehn Wettbewerber wird das Gericht zunächst über die Zulässigkeit der Klage zu entscheiden haben. „Der Schriftsatz ist umfangreich, da alle Kläger ihre individuelle und unmittelbare Betroffenheit darzulegen hatten. Nach dem Jahresbericht des EuGH von 2013 dauern Verfahren im Beihilferecht durchschnittlich zwischen 31,5 und 50,3 Monaten”, so Fouquet.

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.  

Quelle:
BBH
Link:
www.bbh-online.de/...



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