06.06.2005
Verfassungsbeschwerde gegen EEG ohne Erfolgsaussichten
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Berlin sieht dem Versuch einer Verfassungsbeschwerde gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gelassen entgegen. "Die Gegner bringen nicht ein einziges neues Argument. Die von ihnen angeführten Punkte haben sich längst in allen einschlägigen Gerichtsprozessen als juristisch haltlos erwiesen", kommentiert BEE-Präsident Johannes Lackmann die Beschwerdeschrift, von der das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner Ausgabe vom 6. Juni berichtet.
Die EEG-Gegner führen darin an, dass die Beiträge, die Verbraucher über ihre Stromrechnung für Erneuerbare Energien bezahlen, genauso zu werten seien, wie der Kohlepfennig, der 1994 vom Bundesverfassungsgericht für eine verfassungswidrige, unzulässige Sonderabgabe erklärt worden war. "Mit dem Kohlepfennig hat der Staat am Haushalt vorbei Geld eingenommen", sagt Lackmann. "Beim EEG bezahlt hingegen jeder Stromkunde den sauberen Strom, der ihm auch tatsächlich geliefert wird. Das Geld bekommen die Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien und nicht der Staat. Es handelt sich also lediglich um eine Anwendung des Verursacherprinzips."
Die EEG-Gegner führen darin an, dass die Beiträge, die Verbraucher über ihre Stromrechnung für Erneuerbare Energien bezahlen, genauso zu werten seien, wie der Kohlepfennig, der 1994 vom Bundesverfassungsgericht für eine verfassungswidrige, unzulässige Sonderabgabe erklärt worden war. "Mit dem Kohlepfennig hat der Staat am Haushalt vorbei Geld eingenommen", sagt Lackmann. "Beim EEG bezahlt hingegen jeder Stromkunde den sauberen Strom, der ihm auch tatsächlich geliefert wird. Das Geld bekommen die Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien und nicht der Staat. Es handelt sich also lediglich um eine Anwendung des Verursacherprinzips."
- Quelle:
- Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V.