2024-04-19
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Windwärts Energie GmbH setzt auf eine erfolgreiche Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

Rechtsgutachten erzwingt Antrag auf Insolvenz wegen Nichtrückzahlung von Genussrechtskapital / Geschäftsbetrieb wird weitergeführt

Die Windwärts Energie GmbH, eine Projektentwicklungsgesellschaft für Windenergie, hat am heutigen Freitag, den 7. Februar 2014, beim Amtsgericht Hannover die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Das Unternehmen musste im vergangenen Dezember die Rückzahlung von Genussrechtskapital in Höhe von 1,9 Millionen Euro aussetzen und auf unbestimmte Zeit verschieben. Im Januar konnte Windwärts die fälligen Zinszahlungen für insgesamt vier zwischen 2006 und 2013 aufgelegte Unternehmensgenussrechte in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro ebenfalls nicht auszahlen.

In einem Ende Januar von Windwärts in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten hat eine renommierte Wirtschaftskanzlei nun festgestellt, dass die Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber entgegen der bisherigen Rechtsauffassung des Unternehmens bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit berücksichtigt werden müssen. Daher hat die Windwärts Energie GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Lothar Schulze, umgehend den Insolvenzantrag eingereicht.

Im vergangenen Jahr hatten Verzögerungen bei laufenden Windenergieprojekten und Vorlaufkosten in den Auslandsmärkten die finanzielle Lage des Unternehmens belastet. Daraufhin hatte Windwärts Ende des Jahres 2013 alle kurz- und mittelfristig nicht profitablen Geschäftsaktivitäten beendet. Das betraf sowohl das Geschäftsfeld Photovoltaik als auch die Projektentwicklung in Italien. Mit der Konzentration auf das Kerngeschäft ging auch ein Stellenabbau um etwa ein Viertel der Belegschaft einher. Diese Restrukturierung war eine Reaktion auf die sich verändernden Märkte im Bereich der erneuerbaren Energien und auf die angespannte finanzielle Lage.

In den vergangenen Wochen hat das Unternehmen intensive Gespräche mit Banken geführt, um auch die Unternehmens- und Projektfinanzierung auf eine neue Grundlage zu stellen. Im Zuge der Verhandlungen hat eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Liquiditätsgutachten vorbereitet, das eine positive Fortführungsprognose für Windwärts erwarten ließ. Dabei ließen die Prüfer insbesondere die Erwartungen an die kurzfristig umsetzbaren Projekte in die Prognose einfließen.

Der Geschäftsbetrieb soll in Abstimmung mit dem vom Amtsgericht Hannover am 7. Februar 2014 bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Prof. Dr. Volker Römermann, fortgeführt werden. Die Betreibergesellschaften der Windenergie- und Solarprojekte, die von Windwärts über geschlossene Fonds realisiert wurden, sind rechtlich unabhängig und daher von diesem Insolvenzverfahren nicht unmittelbar betroffen.

„Die bereits im vergangenen Jahr eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen und die guten Aussichten der laufenden Projekte stimmen mich zuversichtlich für die Zukunft des Unternehmens“, so Lothar Schulze, Geschäftsführer der Windwärts Energie GmbH. „Das neue Insolvenzrecht in Deutschland bietet große Chancen für Unternehmen mit guter Substanz“, ergänzt Prof. Dr. Volker Römermann. „Viele erfolgreiche Sanierungen unter unserer oder anderer Regie haben das in den vergangenen Jahren bewiesen. Meine Mitarbeiter und ich werden alles dafür tun, Windwärts eine erfolgreiche Zukunft zu ermöglichen.“

Quelle:
Windwärts
Email:
info@windwaerts.de
Link:
www.windwaerts.de/...







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