21.12.2011
THE AMERICAN DREAM USA Services GmbH: US-Einwanderungsbehörde testet elektronische Übermittlung von Antragsformularen
Berlin, 21.12.2011.Das "Electronic Immigration System" (ELIS) der USCIS befindet sich gerade in der Testphase und wird regelmäßig erweitert und verbessert. Begonnen wurde die Testreihe mit dem Formular I-539 ("Application to Extend/Change Nonimmigrant Status").
Darüber hinaus ist das "Electronic Filing" auch bei der Beantragung einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) möglich. Das bedeutet, dass die Ersteinreichung der Antragsunterlagen ("initial filing") online erfolgen kann. Der Antrag auf EAD erfolgt dabei weiterhin anhand des Formulars I-765.
Außerdem ist es Antragstellern fortan möglich, das Formular I-907 elektronisch zu übermitteln. Dieses Formular ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren ("Premium Processing") zur Abwicklung von z. B. L-1 oder H-1B Visa-Anträgen bei der USCIS.
Die elektronische Übermittlung ist allerdings ausschließlich dann möglich, wenn der Antrag erst regulär eingereicht wurde und anschließend doch das Premium-Processing-Verfahren gewünscht wird, weil der Antrag plötzlich eilig wird. Bei der elektronischen Übermittlung muss daher u. a. die Nummer der Petition ("receipt number") angegeben werden.
Antragsteller können das Formular I-907 entweder wie gewohnt mit der Antragsgebühr von 1.225 US-Dollar postalisch nachreichen oder dies ab sofort auch elektronisch erledigen. Bei Online-Anträgen erfolgt die Gebührenzahlung per Kredit- bzw. Debitkarte (American Express, Discover, MasterCard oder Visa) oder per Überweisung (US-Konto erforderlich).
Ziel der USCIS ist es, die Fallbearbeitung früher oder später komplett zu digitalisieren. Wann die papierlose Beantragung eingeführt wird, ist jedoch ungewiss.
Der Visa-Service The American Dream empfiehlt Antragstellern in der Übergangsphase sicherheitshalber weiterhin das reguläre "Papier-Verfahren" zu nutzen, um möglichen Problemen vorzubeugen.
Darüber hinaus ist das "Electronic Filing" auch bei der Beantragung einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) möglich. Das bedeutet, dass die Ersteinreichung der Antragsunterlagen ("initial filing") online erfolgen kann. Der Antrag auf EAD erfolgt dabei weiterhin anhand des Formulars I-765.
Außerdem ist es Antragstellern fortan möglich, das Formular I-907 elektronisch zu übermitteln. Dieses Formular ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren ("Premium Processing") zur Abwicklung von z. B. L-1 oder H-1B Visa-Anträgen bei der USCIS.
Die elektronische Übermittlung ist allerdings ausschließlich dann möglich, wenn der Antrag erst regulär eingereicht wurde und anschließend doch das Premium-Processing-Verfahren gewünscht wird, weil der Antrag plötzlich eilig wird. Bei der elektronischen Übermittlung muss daher u. a. die Nummer der Petition ("receipt number") angegeben werden.
Antragsteller können das Formular I-907 entweder wie gewohnt mit der Antragsgebühr von 1.225 US-Dollar postalisch nachreichen oder dies ab sofort auch elektronisch erledigen. Bei Online-Anträgen erfolgt die Gebührenzahlung per Kredit- bzw. Debitkarte (American Express, Discover, MasterCard oder Visa) oder per Überweisung (US-Konto erforderlich).
Ziel der USCIS ist es, die Fallbearbeitung früher oder später komplett zu digitalisieren. Wann die papierlose Beantragung eingeführt wird, ist jedoch ungewiss.
Der Visa-Service The American Dream empfiehlt Antragstellern in der Übergangsphase sicherheitshalber weiterhin das reguläre "Papier-Verfahren" zu nutzen, um möglichen Problemen vorzubeugen.
- Quelle:
- THE AMERICAN DREAM USA Services GmbH
- Email:
- ks@americandream.de
- Link:
- www.TheEasyWay.com/...