2024-05-12
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Bundesrepublik ruft Europaeisches Gericht an

Missbrauchsklausel im deutschen Gesetz soll wirksam bleiben

Die Bundesregierung hat beim Europaeischen Gericht in Luxemburg ihre angekuendigte Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Dabei geht es um eine Klausel im deutschen Gesetz ueber die Zuteilung von Emissionszertifikaten, mit der die Bundesregierung UEberallokation und Missbrauch verhindern will. Die EU-Kommission hatte diese Missbrauchsklausel Anfang Juli beanstandet und es der Bundesregierung untersagt, ueberschuessige Zertifikate einzuziehen, wenn sich etwa die urspruenglichen Angaben eines Anlagenbetreibers als unzutreffend erweisen. Mit der Klage will die Bundesregierung ihre Rechtsposition wahren, betont aber zugleich ihr Interesse an einer Loesung des Konflikts auf dem Verhandlungswege.

Deutschland hat alle erforderlichen Massnahmen fuer einen puenktlichen Start des Emissionshandels am 1.1.2005 ergriffen. Alle erforderlichen Gesetze und Verordnungen sind verabschiedet und in Kraft getreten, die Emissionshandelsstelle wurde eingerichtet, das Antragsverfahren ist angelaufen und wird in den naechsten Wochen abgeschlossen.

Mit ihrer Entscheidung vom 7. Juli 2004 zum deutschen Allokationsplan gab die EU-Kommission gruenes Licht fuer die Ausgabe von Emissionszertifikaten. Sie beanstandete jedoch aus grundsaetzlichen Erwaegungen sogenannte ex-post-Regelungen, die der deutsche Gesetzgeber zur Vermeidung von Ueberallokation und Missbrauch im Zuteilungsgesetz (ZuG) eingefuehrt hatte.

Die Bundesregierung betont ihr Interesse an einer Loesung des Konflikts auf dem Verhandlungswege. Notwendige Gespraeche wurdenbereits aufgenommen, konnten aber innerhalb der engen Klagefrist, die am 22. September 2004 ablaeuft, nicht abgeschlossen werden.

Die Bundesregierung will erreichen, dass sie im Falle von UEberallokation und Missbrauch ueber-schuessige Zertifikate einziehen kann. Es geht ihr nicht um eine nachtraegliche Ausgabe von zusaetzlichen Zertifikaten. Deutschland hat durch Gesetz geregelt, dass die Obergrenze von 495 Mio. Tonnen CO2 nicht ueberschritten werden kann.
Quelle:
BMU-Pressereferat
Email:
presse@bmu.bund.de







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