17.04.2012
The American Dream: Neue Gebühren für Einwanderungsvisa und Nichteinwanderungsvisa für die USA
Berlin, 17.04.2012. Seit dem 13. April 2012 gelten neue Antragsgebühren für US-Einwanderungsvisa (Immigrant Visa) und US-Nichteinwanderungsvisa (Nonimmigrant Visa).
Während die Gebühren für die meisten Nichtwanderungsvisa-Kategorien gestiegen sind, wurden die Gebühren für E-Visa (Treaty Trader und Treaty Investor) und K-Visa (Verlobtenvisum) gesenkt. Antragsteller von Einwanderungsvisa konnten bei allen Visa-Kategorien von Gebührensenkungen profitieren.
Gebühren für Nichteinwanderungsvisa seit dem 13. April 2012:
-Visa-Kategorien B, C, D, F, I, J, M (Touristen, Studenten/Austausch, Geschäfts-und Durchreisen): € 128,- (statt € 112,-)
-Visa-Kategorien H, L, O, P, Q, R (vorübergehend Beschäftigte): € 152,- (statt € 120,-)
-Visa-Kategorie K (Verlobtenvisum): € 192,- (statt € 280,-)
-Visa-Kategorie E (Handels- und Investorenvisa): € 216,- (statt € 312,-)
Gebühren für Einwanderungsvisa seit dem 13. April 2012:
-Einwanderung durch Arbeitsstelle/Investition („Employment-based categories“):US$ 405 (statt US$ 720)
-Einwanderung im Rahmen der Familienzusammenführung („Family-based categories"): US$ 230 (statt US$ 330)
-Einwanderung durch Gewinn in der GreenCard-Verlosung („Diversity VisaProgram“): US$ 330 (statt US$ 440)
-Returning Resident Visa (Rückkehrer-Visum) : US$ 275 (statt US$ 380)
-Andere Einwanderungsvisa: US$ 220 (statt US$ 305)
Mithilfe der Gebühren finanziert das US-Außenministerium die Verwaltungskosten, welche für die Bearbeitung der Visa-Anträge entstehen. Um der steigenden Nachfrage nach US-Visa gerecht zu werden, eröffneten die US-Behörden in den vergangenen Monaten u. a. neue Einrichtungen im Ausland und stockten das Personal in den US- Konsulaten auf. Der somit entstandene Verwaltungsaufwand soll durch die erhöhten Gebühren abgedeckt werden.
Gebührenzahlung vor dem Stichtag
Für Einzahlungsnachweise, die bis zum 12. April 2012 ausgestellt werden, galten noch die alten Antragsgebühren. Entscheidend hierfür ist das Ausstellungsdatum auf dem Visa-Einzahlungsnachweis von Roskos & Meier – dem Anbieter des Online-Zahlungsbestätigungsverfahrens der Visagebühr in Deutschland – und nicht das Datum, an dem die Gebühr überwiesen wurde.
Einzahlungsnachweise für Nichteinwanderungsvisa mit gestiegenen Visa-Antragsgebühren (B, C, D, F, I, J, M sowie H, L, O, P, Q und R Visa), die vor dem 13. April 2012 ausgestellt wurden, werden von den US-Konsulaten bis zum 12. Juli 2012 akzeptiert (bis zu 90 Tage nach der Gebührenanpassung), ohne dass Visum-Antragsteller den Differenzbetrag zusätzlich im Konsulat entrichten müssen. Dennoch empfiehlt der Visa-Service The American Dream allen Antragstellern den Fehlbetrag sicherheitshalber passend in bar in Euro für Termine im Konsulat in Frankfurt/Main, München oder Berlin bereitzuhalten. Falls der Antragsteller gebeten wird, die Zusatzgebühr zu begleichen, wird ihm hierüber eine Quittung ausgehändigt.
Antragstellern von E- und K-Visa, die ab sofort geringere Gebühren zahlen müssen, wird der Differenzbetrag nicht zurückerstattet, ungeachtet dessen, ob die Visa- Antragsgebühr vor oder nach dem Stichtag gezahlt wurde. Eine Erstattung der Visa- Bearbeitungsgebühr erfolgt ausschließlich bei einem fehlerhaften Gebühreneinzugseitens der US-Regierung.
Es ist außerdem zu beachten, dass unbenutzte Visa-Einzahlungsnachweise auch nach Gebührenanpassungen ein Jahr ab Ausstellungsdatum für die jeweilige Visa-Kategorie von der Person, die auf dem Zahlungsbeleg vermerkt ist, verwendet werden können. Am Tag des konsularischen Interviewtermins muss der Visa-Antragsteller den Einzahlungsnachweis plus den Zusatzbetrag in bar bereithalten.
Während die Gebühren für die meisten Nichtwanderungsvisa-Kategorien gestiegen sind, wurden die Gebühren für E-Visa (Treaty Trader und Treaty Investor) und K-Visa (Verlobtenvisum) gesenkt. Antragsteller von Einwanderungsvisa konnten bei allen Visa-Kategorien von Gebührensenkungen profitieren.
Gebühren für Nichteinwanderungsvisa seit dem 13. April 2012:
-Visa-Kategorien B, C, D, F, I, J, M (Touristen, Studenten/Austausch, Geschäfts-und Durchreisen): € 128,- (statt € 112,-)
-Visa-Kategorien H, L, O, P, Q, R (vorübergehend Beschäftigte): € 152,- (statt € 120,-)
-Visa-Kategorie K (Verlobtenvisum): € 192,- (statt € 280,-)
-Visa-Kategorie E (Handels- und Investorenvisa): € 216,- (statt € 312,-)
Gebühren für Einwanderungsvisa seit dem 13. April 2012:
-Einwanderung durch Arbeitsstelle/Investition („Employment-based categories“):US$ 405 (statt US$ 720)
-Einwanderung im Rahmen der Familienzusammenführung („Family-based categories"): US$ 230 (statt US$ 330)
-Einwanderung durch Gewinn in der GreenCard-Verlosung („Diversity VisaProgram“): US$ 330 (statt US$ 440)
-Returning Resident Visa (Rückkehrer-Visum) : US$ 275 (statt US$ 380)
-Andere Einwanderungsvisa: US$ 220 (statt US$ 305)
Mithilfe der Gebühren finanziert das US-Außenministerium die Verwaltungskosten, welche für die Bearbeitung der Visa-Anträge entstehen. Um der steigenden Nachfrage nach US-Visa gerecht zu werden, eröffneten die US-Behörden in den vergangenen Monaten u. a. neue Einrichtungen im Ausland und stockten das Personal in den US- Konsulaten auf. Der somit entstandene Verwaltungsaufwand soll durch die erhöhten Gebühren abgedeckt werden.
Gebührenzahlung vor dem Stichtag
Für Einzahlungsnachweise, die bis zum 12. April 2012 ausgestellt werden, galten noch die alten Antragsgebühren. Entscheidend hierfür ist das Ausstellungsdatum auf dem Visa-Einzahlungsnachweis von Roskos & Meier – dem Anbieter des Online-Zahlungsbestätigungsverfahrens der Visagebühr in Deutschland – und nicht das Datum, an dem die Gebühr überwiesen wurde.
Einzahlungsnachweise für Nichteinwanderungsvisa mit gestiegenen Visa-Antragsgebühren (B, C, D, F, I, J, M sowie H, L, O, P, Q und R Visa), die vor dem 13. April 2012 ausgestellt wurden, werden von den US-Konsulaten bis zum 12. Juli 2012 akzeptiert (bis zu 90 Tage nach der Gebührenanpassung), ohne dass Visum-Antragsteller den Differenzbetrag zusätzlich im Konsulat entrichten müssen. Dennoch empfiehlt der Visa-Service The American Dream allen Antragstellern den Fehlbetrag sicherheitshalber passend in bar in Euro für Termine im Konsulat in Frankfurt/Main, München oder Berlin bereitzuhalten. Falls der Antragsteller gebeten wird, die Zusatzgebühr zu begleichen, wird ihm hierüber eine Quittung ausgehändigt.
Antragstellern von E- und K-Visa, die ab sofort geringere Gebühren zahlen müssen, wird der Differenzbetrag nicht zurückerstattet, ungeachtet dessen, ob die Visa- Antragsgebühr vor oder nach dem Stichtag gezahlt wurde. Eine Erstattung der Visa- Bearbeitungsgebühr erfolgt ausschließlich bei einem fehlerhaften Gebühreneinzugseitens der US-Regierung.
Es ist außerdem zu beachten, dass unbenutzte Visa-Einzahlungsnachweise auch nach Gebührenanpassungen ein Jahr ab Ausstellungsdatum für die jeweilige Visa-Kategorie von der Person, die auf dem Zahlungsbeleg vermerkt ist, verwendet werden können. Am Tag des konsularischen Interviewtermins muss der Visa-Antragsteller den Einzahlungsnachweis plus den Zusatzbetrag in bar bereithalten.
- Quelle:
- The American Dream USA Services GmbH
- Email:
- ks@americandream.de
- Link:
- www.TheEasyWay.com/...