2024-03-29
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Meldung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Gabriel: Eine einzigartige Erfolgsstory

Bundesumweltminister legt Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz vor

Der in Deutschland eingeschlagene Weg, Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern, ist überaus erfolgreich. Das hat die Überprüfung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ergeben. „Das EEG ist eine Erfolgsgeschichte für Klimaschutz, Energieversorgung und Arbeitsplätze. Mit ihm entwickelten sich die deutschen Hersteller zur weltweit führenden Kraft in diesem wichtigen globalen Marktsegment“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel heute bei der Vorstellung des ersten Erfahrungsberichts zu dem Gesetz. Gesamtwirtschaftlich übersteige der Nutzen des EEG schon heute seine Kosten. Gabriel sagte, das Förderinstrument EEG habe sich bewährt und solle in seiner Struktur beibehalten werden. Allerdings zeige der Erfahrungsbericht, dass die Förderstruktur in einzelnen Bereichen angepaßt werden müsse, um die Effizienz zu steigern und weitere Anreize für Innovationen zu setzen. Dies gelte zum Beispiel für die Nutzung der Windkraft auf See.

Nach dem EEG muss Strom aus erneuerbaren Energien vom Netzbetreiber vergütet werden. Die Differenz zwischen den Vergütungshöhen und dem Marktpreis für sonstigen Strom wird als EEG-Umlage auf die Stromrechnung der Verbraucher umgelegt. Die verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien erhalten Vergütungen in unterschiedlicher Höhe – je nach den Herstellungskosten des Stroms. Nach dem Erfahrungsbericht sind in einzelnen Bereichen Anpassungen der Vergütungshöhen notwendig.

Gabriel wies darauf hin, dass das für 2010 gesetzte Ausbauziel bereits Mitte 2007 erreicht ist: „Wir können und müssen die Latte für 2020 höher legen: auf mindestens 27 Prozent Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch. Nur so können wir einen entscheidenden Beitrag leisten, die anspruchsvollen EU-Ziele zu erreichen, die im März unter deutschem Vorsitz beschlossen worden sind.“ 2030 soll der Anteil mindestens 45 Prozent betragen. Bisher ist im EEG festgeschrieben, diesen Anteil bis 2010 auf 12,5% und bis 2020 auf mindestens 20% zu er-höhen. 2006 lag er bei 12%.

Die Bilanz des EEG kann sich sehen lassen: 2006 wurden allein durch das EEG 45 Millionen Ton-nen Kohlendioxid (CO2) eingespart – das sind 8 Millionen Tonnen mehr als 2005. Das EEG leistet damit einen beträchtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Insgesamt haben die erneuerbaren Energien 2006 über 100 Millionen Tonnen CO2 vermieden. Das EEG hat sich auch als Jobmotor erwiesen: Von den insgesamt rund 214.000 Arbeitsplätzen im Bereich der erneuerbaren Energien sind etwa 125.000 auf das EEG zurückzuführen. Die erneuerbaren Energien sind auch ein bedeutender In-vestitionsfaktor und eine Größe beim Export geworden. 2006 wurden neun Milliarden Euro in EEG-Anlagen in Deutschland investiert. Über 70 Prozent der hier produzierten Windanlagen wur-den exportiert; eine ähnliche Entwicklung ist in der Photovoltaik-Branche in Sicht.

Durch den EEG-Strom wird das Angebot im Strommarkt erhöht - mit preisdämpfender Wirkung. Dadurch sind die Großhandelspreise für Strom 2006 um rund 5 Mrd. Euro gesunken. Zusätzlich werden Importe von Brennstoffen (0,9 Mrd. Euro) sowie Umwelt- und Klimaschäden vermieden (rd. 3,4 Mrd. Euro). Der volkswirtschaftliche Nutzen des EEG betrug daher etwa 9 Mrd. Euro. Ge-samtwirtschaftlich übersteigt der Nutzen des EEG heute schon deutlich seine Kosten. Darüber hinaus steigt der Anteil der erneuerbaren Energien, deren CO2-Einsparung und die Senkung der Großhandelspreise für Strom schneller als die EEG-Umlage.

Der EEG-Erfahrungsbericht wird nun mit den anderen Ministerien beraten und muss dem Bundes-tag bis Ende 2007 zugeleitet werden; er dient als Grundlage für eine Novelle des Gesetzes 2008. Den Entwurf für eine Neufassung des EEG will das Bundesumweltministerium im Herbst vorlegen.
Quelle:
BMU
Autor:
Michael Schroeren (verantwortlich)
Email:
presse@bmu.bund.de
Link:
www.bmu.de/...



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