2024-11-23
http://w3.windmesse.de/windenergie/pm/15648-bwe-bundestagsabgeordnete-konnen-eeg-entwurf-noch-deutlich-verbessern

Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

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BWE: Bundestagsabgeordnete können EEG-Entwurf noch deutlich verbessern

Energiewende stärkt Innovationsstandort Deutschland

„Die Anhörung im Bundestag hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch an vielen Details nachgebessert werden muss, um den Anforderungen der Energiewende zu genügen. Das EEG war immer ein Parlamentsgesetz. Deshalb sollten die Abgeordneten die besonders strittigen Regelungen wie Stichtag, Eigenverbrauch oder Ausschreibungen noch einmal überprüfen“, machte der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie Hermann Albers nach der Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich.

„Die Energiewende wird mehr und mehr zum Innovationstreiber in Deutschland. Die Windenergie ist der starke Leitungsträger dieser Entwicklung. Die Windenergie an Land  steht nach Berechnungen der DIW Econ für deutlich über 100.000 Arbeitsplätze, eine Investitionsnachfrage in Höhe von 8,2 Milliarden Euro und zusätzlich 1,2 Milliarden Euro an Nachfrage nach Betriebsleistungen. Mit einem Exportanteil von 67 Prozent sind wir ein starker Pfeiler der deutschen Volkswirtschaft. Voraussetzung für diese Entwicklung ist ein stabiler und berechenbarer Ausbau der Windenergie im Heimatmarkt Deutschland. Darauf gilt es jetzt zu achten.

Nach wie vor besteht die Gefahr, dass die positiven Wirkungen der Energiewende abgewürgt werden. Deshalb sollte die Novelle im Bundestag in ihrer Wirkung noch einmal genau analysiert werden. Insbesondere muss dabei auch die parallel auf den Weg gebrachte Änderung des Baugesetzbuches (Länderöffnungsklausel) betrachtet werden. Beide Gesetze passen von den Zielen her nicht zusammen“, unterstrich Hermann Albers.

Der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie mahnte an, dass gerade die Fragen der Stichtagsregelung und der vorgesehenen Ausschreibungen, aber auch der so genannten Eigenverbrauchsregelung noch einmal eingehend diskutiert werden müssten. Der Stichtag sei sowohl hinsichtlich des Datums (22.1.) als auch des Anknüpfungspunktes einer erteilten Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unredlich. Gerade kleine Projekte mit starker Bürger- und Kommunalbeteiligung gerieten dadurch in ernsthafte Schieflage.
Rechtlich sauberer wäre, Projekte, die bis 31.12.2014 am Netz seien, nach dem gültigen EEG zu behandeln. Mindestens müsse jedoch der Anknüpfungspunkt einer erteilten Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestrichen werden. Auch das Vorhaben von Ausschreibungen gehöre auf den Prüfstand, da alle Erfahrungen zeigen, dass diese zu höheren Preisen führen. Hier sei allenfalls der Weg des Koalitionsvertrages tragbar: Erst Pilotverfahren für Fotovoltaik, dann Evaluation und weitere Prüfung. „Jede andere Regelung zum Komplex Ausschreibungen führt in eine Sackgasse, die die bisherigen deutschen Erfolge der Energiewende gefährdet.“

Zudem forderte Hermann Albers eine kritische Sicht auf die geplante Belastung der Eigenstromerzeugung an. „Betroffen sind auch viele Unternehmen, die in den vergangenen Jahren in die Eigenstromerzeugung investiert haben. Sie leisten durch moderne KWK-Anlagen, Fotovoltaik oder Windenergie ihren Beitrag zur Energiewende. Dies muss anerkannt werden. Die Eigenstromversorgung mit Erneuerbaren Energien belastet weder die EEG-Umlage noch das Netz.“

Download: Stellungnahme des Bundesverbandes WindEnergie zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Quelle:
Bundesverband WindEnergie e.V.
Email:
info@wind-energie.de
Link:
www.wind-energie.de/...
Windenergie Wiki:
KWK, Energiewende, Ausschreibungen



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