2024-04-19
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Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


28 EU-Energieminister stellen Weichen auf europäische Energiewende

Staatssekretär Baake zu den Ergebnissen des gestrigen Energierats in Brüssel

Bild: BMWiBild: BMWi

Die 28 EU-Energieminister haben gestern beim Energieministerrat in Brüssel das Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ beschlossen, darunter zwei Strommarkt-Dossiers, die Governance-Verordnung und die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Staatssekretär Rainer Baake: „Das vom Energierat beschlossene Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ ist ein Meilenstein. Es gestaltet fast den gesamten europäischen Energierahmen neu. Wir haben bis tief in die Nacht gerungen, um gemeinsam die Weichen auf „europäische Energiewende“ zu stellen. Das Paket macht die erneuerbaren Energien fit für den Strommarkt und den Strommarkt flexibler und damit fit für die Erneuerbaren. Wir definieren Versorgungssicherheit nicht mehr rein national, sondern europäisch. Und das ist auch richtig so, denn wenn wir Erzeugung und Nachfrage europaweit ausgleichen, brauchen wir weniger Kapazitäten. Davon profitieren letztendlich die Verbraucher. Die Rolle des Verbrauchers wird insgesamt gestärkt und der Verbraucher soll künftig aktiver am Strommarkt teilnehmen. So genannte Kapazitätsmärkte dürfen nur vorübergehend genutzt werden, um Versorgungssicherheitsprobleme zu lösen. Taktgeber für Investitionen und Innovationen wird die freie Preisbildung, wie wir das auch im Strommarkt 2.0 für Deutschland beschlossen haben. Neue Kohlekraftwerke dürfen an diesen Kapazitätsmärkten ab Ende 2025 und Bestandsanlagen ab Ende 2030 nicht mehr teilnehmen. Zwischen 2025 und 2030 soll die Förderung jährlich abgesenkt werden.“

Ein zentrales Thema war die Frage, welche Schlussfolgerungen künftig aus innerstaatlichen Netzengpässen gezogen werden, die den Stromhandel mit den Nachbarstaaten beschränken. Hier ist ein neues Verfahren beschlossen worden: Die Mitgliedstaaten müssen die grenzüberschreitenden Stromleitungen schrittweise immer weiter für den europäischen Stromhandel öffnen. Dafür ist ein Zielwert in Höhe von 75 % beschlossen worden, der Ende 2025 erreicht werden muss. Die Mitgliedstaaten können selber entscheiden, wie sie das erreichen wollen: indem sie ihre Gebotszonen verkleinern oder durch einen Maßnahmenplan für die Modernisierung der Netze und den Netzausbau und sogenannte Redispatch-Maßnahmen, um die verbleibenden Engpässe zu beheben. Wenn die Mitgliedstaaten diese schrittweise Öffnung der grenzüberschreitenden Stromleitungen nicht erreichen, kann die Kommission Maßnahmen vorschlagen und als letzte Konsequenz auch einen Teilung der Gebotszonen anordnen.

Staatssekretär Baake: „Das neue Verfahren zum Umgang mit internen Netzengpässen gibt den Mitgliedstaaten Zeit, ihre Netze auszubauen. Es macht aber andererseits auch sehr klar, dass sich die Mitgliedstaaten nicht länger auf ihren internen Engpässen ausruhen können.“

Staatssekretär Baake betonte darüber hinaus die Bedeutung der neuen Verordnung zur Governance der Energieunion. Damit schaffen die Mitgliedstaaten erstmals ein langfristig angelegtes Planungs- und Monitoringinstrument, um die Ziele der Energieunion zu erreichen. Kernelement sind integrierte nationale Energie- und Klimapläne aller 28 Mitgliedstaaten und darüber hinaus ein Mechanismus für den Fall, dass die freiwilligen Beiträge der Mitgliedstaaten nicht ausreichen, um die EU-Ziele zu erreichen (sog. „Gapfiller-Mechanismus“). Für die Erneuerbaren Energien sind verlässliche Zwischenschritte vereinbart worden in folgender Höhe: 24 % des EU-Ziels müssen in 2023 erreicht werden, 40 % in 2025 und 60 % in 2027. Wenn die EU nicht auf Zielpfad ist, müssen diejenigen Mitgliedstaaten, die unterhalb dieser Referenzpunkte liegen, zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

Staatssekretär Baake: „Ich freue mich, dass wir jetzt klare Spielregeln verabredet haben, wie wir gemeinsam die beschlossenen EU-Ziele auch tatsächlich erreichen. Die Bedeutung der neuen Governance für die Energieunion geht aber über die Erfüllung der 2030-Energie-und Klimaziele hinaus. Erstmals gibt sich hier einer der größten Wirtschaftsräume der Welt einen gemeinsamen Plan, wie die Mitgliedstaaten zur langfristigen Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit Europas beitragen wollen. Wenn wir das richtig machen, kann daraus eines der größten Innovations- und Investitionsprojekte für Europa werden.“

Die Europäische Kommission hat das Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ Ende November 2016 vorgestellt. Es umfasst vier Richtlinien und vier Verordnungen. Gestern haben die EU-Energieminister beim Energierat politische Einigungen (so genannte „Allgemeine Ausrichtungen“) zur Strommarkt-Richtlinie, zur Strommarkt-Verordnung, zur Governance-Verordnung und zur Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie beschlossen. Eine Verordnung zur Zusammenarbeit im Bereich Risikovorsorge wurde bereits vorab angenommen. Zur Verordnung über die Aufgaben der Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden in Europa muss noch eine Einigung erzielt werden. Bereits im Juni wurden die Energieeffizienz-Richtlinie und die Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie beschlossen. Im nächsten Jahr wird über diese Dossiers zwischen Rat und Europäischen Parlament im so genannten im Trilogverfahren weiter verhandelt.

Quelle:
BMWi
Autor:
Pressestelle
Link:
www.bmwi.de/...
Keywords:
BMWi, Energiepolitik, Europa, Energieministerrat, Rainer Baake
Windenergie Wiki:
Versorgungssicherheit, Energiewende, Dekarbonisierung



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