2024-03-29
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Alarmsignal beim Windenergieausbau - Ausschreibungsverfahren muss überarbeitet werden

Minister Lies fordert von der Bundesregierung unverzügliches Handeln zum Schutz deutscher Unternehmen

Wirtschaftsminister Olaf Lies mit Vertretern niedersächsischer Verbände und Unternehmen der Windenergie (Bild: Land Niedersachsen)Wirtschaftsminister Olaf Lies mit Vertretern niedersächsischer Verbände und Unternehmen der Windenergie (Bild: Land Niedersachsen)

Wirtschaftsminister Olaf Lies hat in dieser Woche mit Vertretern niedersächsischer Verbände und Unternehmen die Ergebnisse der ersten beiden Ausschreibungsrunden für die Windenergie an Land diskutiert. „Die Unternehmen haben auf die dramatische Situation der Branche hingewiesen, die mit den Ergebnissen der ersten beiden Ausschreibungsrunden entstanden ist. Entgegen der Absicht der Bundesregierung, die Akteursvielfalt zu erhalten, haben sich wenige professionelle Projektentwickler einen Großteil des Ausschreibungsvolumens gesichert. Die Folgen sind eine Monopolisierung des Marktes sowie ein Fadenriss beim Ausbau in den kommenden Jahren. Damit sind nicht nur viele qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet, sondern auch unser mühevoll erarbeiteter internationaler Innovationsvorsprung in diesem Sektor", so Minister Lies.

Ein wesentliches Ziel der Bundesregierung bei der Umstellung auf Ausschreibungen war der Erhalt der hohen Akteursvielfalt. In der ersten Ausschreibungsrunde entfiel jedoch rund 35 Prozent des Volumens auf Bürgerenergiegesellschaften zweier Projektentwickler, in der zweiten Ausschreibungsrunde wurden bereits über 60 Prozent an Bürgerenergiegesellschaften eines einzelnen Projektentwicklers vergeben. Mit der Ausschreibung ist somit entgegen der Absicht der Bundesregierung eine Konzentration auf wenige Akteure erfolgt. Die Bundesregierung hat diese Fehlentwicklung zwar erkannt und mit einem Moratorium der Privilegien von Bürgerenergiegesellschaften für die ersten Ausschreibungsrunden in 2018 reagiert. Die Änderung hätte jedoch bereits zur dritten Ausschreibungsrunde 2017 erfolgen und dauerhaft angelegt sein müssen.

„Die Veröffentlichung der dritten Ausschreibung darf nur erfolgen wenn sich der Bundestag mit dieser Fragestellung erneut befasst hat und das Moratorium auch für diese Ausschreibung zur Anwendung kommt", fordert Lies. Sonst gelten die bisherigen Privilegien in der dritten Ausschreibungsrunde für weitere 1.000 MW Leistung fort.

„Auf Grund der deutlich längeren Frist zur Realisierung von Bürgerenergieprojekten droht ein erheblicher Einbruch des Ausbaus in den Jahren 2019 und 2020. Der Ausbaupfad im EEG für die Windenergie an Land wird mit diesen Ergebnissen nicht einzuhalten sein. Damit verfehlt die Bundesregierung ihre Ziele zum Ausbau der Windenergie an Land wenigstens in diesen Jahren deutlich. Wir fordern daher von der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen unverzüglich, noch für die dritte Ausschreibungsrunde, zu ändern. Um die notwendige Planungssicherheit für die Branche zu schaffen, sollen ab sofort nur noch Projekte mit der erforderlichen Genehmigung für die kommenden Ausschreibungen zugelassen werden. Für alle, also auch für Bürgerenergieprojekte, müssen die kürzeren Realisierungsfristen gelten. Des Weiteren muss die Bundesnetzagentur bereits vor dem Hintergrund des Moratoriums den bestehenden Spielraum für die Festlegung des Höchstpreises in 2018 nutzen. Um den bereits entstandenen Fadenriss abzumildern, fordern wir in einem gemeinsamen Positionspapier von der Bundesregierung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 Sonderausschreibungen. Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass auch mit der Ausschreibung weiterhin Bürgerwindparks bevorzugt möglich sind. Was wir jetzt erleben ist für mich aber das Gegenteil. Die letzte Ausschreibung zeigt, dass 60 Prozent an einen einzelnen Projektentwickler und regional sehr eingeschränkt vergeben wird. Das macht deutlich, dass damit das Gegenteil unseres Ziels erreicht worden ist. Hinzu kommt, dass es keinen kontinuierlichen Ausbaupfad mehr gibt", sagte Lies.

Ohne eine sofortige Änderung des Rahmens werden Ende 2017 voraussichtlich rund 2.700 MW Windenergieleistung an wenige Akteure vergeben sein, deren Realisierung erst in über vier Jahren erfolgen könnte. Da die niedrigen Gebote nur aufgrund der technologischen Entwicklung überhaupt realisiert werden können, ist mit einer späten Realisierung nicht vor Ende 2021 zu rechnen. Rund 95 Prozent des in diesem Jahr bezuschlagten Volumens müssen auf Grund der Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften erst bis Ende 2021 in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus verfügen deutlich über 90 Prozent aller Projekte zum Zeitpunkt des Zuschlags nicht über die erforderliche Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz, so dass deren Umsetzung fraglich ist.

Quelle:
Land Niedersachsen
Autor:
Pressestelle
Link:
www.mw.niedersachsen.de/...
Keywords:
Niedersachsen, Olfa Lies, Ausschreibung, Wirtschaft, Kritik
Windenergie Wiki:
MW, Bundesnetzagentur, Ausschreibungen



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