2024-04-23
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Meldung von Becker Büttner Held

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Knietief in der Regulierung – Erkenntnisse aus der Jahreskonferenz des AK REGTP

Einstimmige Ergebnisse besitzen in politischen Diskussionen eher Seltenheitswert, gerade wenn es um ein so komplexes Thema wie die Regulierung geht. Bei der 11. Regulierungskonferenz des AK REGTP am 16. Mai in Berlin war man sich aber weitgehend einig. „Wer von Ihnen ist dafür, die Regulierung zu vereinfachen?“, fragte Dr. Ines Zenke, die zusammen mit Prof. Dr. Christian Theobald und Stefan Missling die Konferenz moderierte, in die Runde der 200 Teilnehmer.

Foto: Marc-Steffen Unger Foto: Marc-Steffen Unger

Ein Meer an Händen überflutete den Saal, um Zustimmung zu signalisieren. „Und wer von Ihnen ist dafür, die Regulierung dahingehend zu vereinfachen, dass Kompetenzen an die Übertragungsnetzbetreiber gehen?“ Für diesen Vorschlag konnte sich kaum jemand erwärmen.

„Verteilnetze sind Schlüssel-Infrastruktur des Energiesystems“, betonte auch Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführers des VKU. Mit dem steigenden Netzanschluss Erneuerbarer, der Netzintegration volatiler Einspeisung und flexibler Lasten, aber auch mit dem Ausbau von Smart Grids kommen auf die Verteilnetzbetreiber weitere Aufgaben hinzu. Gleichzeitig leiste die Verteilnetzebene Beiträge zur Systemsicherheit und steuere durch ihre Flexibilität das Stromsystem mit. „Die Verteilnetzbetreiber können diese Aufgaben bewältigen. Sie brauchen aber Unterstützung aus dem politischen Raum“, stellte Wübbels fest. Diese Forderung ging auch in Richtung der Bundesnetzagentur, die bei der Regulierungskonferenz mit Vizepräsident Peter Franke vertreten war.

„Ich bin der Meinung, dass durch die veränderten Rahmenbedingungen alle Verteilnetzbetreiber gewinnen“, so Franke. „Denn durch das Modell des Kapitalkostenabgleichs und einer Reihe weiterer Anpassungen in der Anreizregulierungsverordnung haben sich die Investitionsbedingungen deutlich verbessert.“ Die Bundesnetzagentur hege grundsätzlich keine Ineffizienzvermutung gegenüber den Netzbetreibern. Es gehe aber immer um die Kosten für einen effizienten Netzbetrieb – nur diese würden erstattet werden.

Im Rahmen der Energiewende fallen eine Menge Kosten an. Können die notwendigen Investitionen in die Netze aber mit dem Eigenkapitalzins, der für die 3. Regulierungsperiode festgesetzt worden ist, überhaupt getätigt werden? Nein – davon sind viele Netzbetreiber überzeugt. 1.100 Beschwerden liegen derzeit beim OLG Düsseldorf. „Wir warten jetzt erstmal ab, wie die jetzt wohl kurz bevorstehende Entscheidung zur 2. Regulierungsperiode aussieht“, kommentiert Peter Franke die Verfahren. „Wir sind natürlich optimistisch, weil wir solide gearbeitet haben.“

Unabhängig von der Fortentwicklung der Anreizregulierung gebe es Entwicklungen, wie die Digitalisierung, die für die Verteilnetzbetreiber Fragen aufwerfen, so Franke weiter. Aber gibt es für diesen digitalen Wandel überhaupt die notwendigen Rahmenbedingungen oder werden die Verteilnetzbetreiber von Politik und Verwaltung allein gelassen? „Allein gelassen werden sie sicher nicht“, sagte Peter Franke. „Im Einzelnen warten wir natürlich alle, wie die Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen der Digitalisierung, vor allem des Messstellenbetriebsgesetzes, funktioniert.“ Dadurch, dass der Messstellenbetrieb nicht mehr Teil des Netzmonopols sei, würden vor allem für kleinere Verteilnetzbetreiber Anreize ausgehen, sich auf Möglichkeiten zu besinnen, wie man auch auf andere Weise mit diesen Aufgaben klar kommt, z.B. durch Kooperationen.

Die Potentiale von Plattformen und Kooperationen betonte auch BBHC-Vorstand Dr. Andreas Lied, der im Rahmen der Regulierungskonferenz die interdisziplinäre BBHC/BBH-Studie zur Digitalisierung der Energiewirtschaft vorstellte. Die Potentiale der Digitalisierung werden zwar in der Regel erkannt, so Lied, müssen aber noch realisiert werden. Kleinere Unternehmen stünden hier aktuell vor dem Problem, dass notwendige Skaleneffekte noch fehlen. Deshalb würden Investitionen nur zögerlich getätigt werden. Einen Widerspruch sieht Lied beim Messstellenbetrieb. „Viele Verteilnetzbetreiber möchten grundzuständiger Messstellenbetreiber werden.“ Das sei aber mit einem engen Korsett verbunden: Preisobergrenzen, Pflichteinbaufälle, Veröffentlichungspflichten und Diskriminierungsverbot. „Warum also kein wettbewerblicher Messstellenbetreiber?“, fragte Lied in die Runde. „Ihre Wettbewerber machen das!“ Einen weiteren Widerspruch sieht Dr. Andreas Lied beim Netzausbau: „Warum nicht intelligent statt Kupfer?“ Einerseits wolle man die Digitalisierung vorantreiben, andererseits lohnt sich der Verbau von intelligenten Lösungen für die Netzbetreiber betriebswirtschaftlich nicht. „Da müssen Anreize her!

Fehlen durfte bei der Regulierungskonferenz des AK REGTP auch nicht das Thema Konzessionen. Hierfür hatte man mit Dr. Matthias Probst und Christoph Schray eine Doppelspitze aus BMJV und BMWi eingeladen, die ausführlich über das neue Konzessionssystem 2017 referierten. Ob die Novellierungen reichen, um die Konzessionsverfahren für die Kommunen in Zukunft rechtssicher zu gestalten, daran hegte so mancher Konferenzteilnehmer Zweifel. Den Nachmittag der Veranstaltung widmete man schließlich dem generellen sektoralen Produktivitätsfaktor und einer kritischen Würdigung der verschiedenen Bestimmungsmethoden.

Es gibt viel zu tun, packen wir´s an! Diese Grundstimmung strahlten die Konferenzteilnehmer nach einem langen, aber sehr spannenden Tag aus, den man mit einer gemeinsamen Schiffsrundfahrt angemessen ausklingen ließ.

Quelle:
BBH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.beckerbuettnerheld.de/...
Keywords:
BBH, Veranstaltung, Konferenz, AK REGTP
Windenergie Wiki:
Energiewende, Bundesnetzagentur



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