2024-04-24
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Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Staatssekretär Baake begrüßt zügigen Start der Antragskonferenzen für die Stromtrassen SuedLink und SuedOstLink und fordert konstruktiven Dialog

Heute beginnt die Bundesnetzagentur in Magdeburg die Reihe der Antragskonferenzen zu den zwei großen Stromautobahnen „SuedostLink“ und „SuedLink“. Damit startet das förmliche Verfahren der Bundesfachplanung.

Bild: BundesnetzagenturBild: Bundesnetzagentur

Beide Stromtrassen (sog. HGÜ-Leitungen) sind erforderlich, um den vor allem in Norddeutschland produzierten erneuerbaren Strom zu den Verbrauchszentren in Süddeutschland zu transportieren. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige verfahrensführende Behörde. Die Antragskonferenzen bilden die erste Stufe im Verfahren der Bundesfachplanung. Die erste Antragskonferenz startet heute in Magdeburg zu „SuedostLink“. Bis Mitte Juli wird es für die jeweiligen Trassenabschnitte von „SuedLink“ und „SuedOstLink“ eine Reihe weiterer Antragskonferenzen geben. Mit den Antragskonferenzen wird eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung bereits in einem frühen Planungsstadium sichergestellt.

Staatssekretär Baake: „Ich begrüße, dass die Antragskonferenzen für die wichtigen Stromautobahnen SuedLink und SuedOstLink von der Bundesnetzagentur sehr zügig terminiert wurden. Ein schneller Start der formellen Planungsverfahren ist damit geglückt. Es geht darum, unter Beteiligung der Öffentlichkeit die für Mensch und Umwelt am ehesten verträglichen Korridore zu finden. Alle Interessierten sind aufgerufen, sich jetzt und bei den weiteren Schritten konstruktiv in die einzelnen Verfahren einzubringen.“

Ziel der Antragskonferenzen ist es, im Rahmen einer frühen und breiten Beteiligung nicht nur von Trägern öffentlicher Belange, sondern der gesamten interessierten Öffentlichkeit möglichst frühzeitig Informationen über regionale Gegebenheiten im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben zu sammeln. Diskutiert werden jeweils sowohl der im Antrag der Vorhabenträger dargestellte Vorschlagskorridor als auch die in Frage kommenden Alternativen. Der Bedarf des Vorhabens wurde intensiv geprüft und von Bundestag und Bundesrat bestätigt (Anfangs- und Endpunkte). Zudem können in den Antragskonferenzen auch weitere bisher nicht diskutierte Alternativen zu den vorgeschlagenen Trassenkorridoren eingebracht werden.

Auf Basis der Ergebnisse der Antragskonferenzen legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung (Trassenkorridorsuche) fest und bestimmt den Inhalt der von den Vorhabenträgern (Netzbetreiber) für die weiteren Verfahrens- und Prüfschritte der Bundesfachplanung einzureichenden Unterlagen.

Die erste Antragskonferenz beim „SuedOstLink“ wird heute im AMO Kulturhaus in Magdeburg durchgeführt. Die erste Antragskonferenz beim „SuedLink“ findet am 9. Mai 2017 in der Festhalle in Ilmenau (Thüringen) statt. Weitere Antragskonferenzen zu den einzelnen Abschnitten der beiden Vorhaben finden von Mai bis Mitte Juli statt. Beim SuedLink-Vorhaben sind aktuell elf und für SuedOstLink sechs Antragskonferenzen an verschiedenen Orten geplant. Die genauen Termine und Orte sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden.

In der Bundesfachplanung geht es zunächst um die Festlegung der Trassenkorridore, die in der Regel zwischen 500 und 1000 Meter breit sind. Aufbauend auf diesen Trassenkorridoren werden dann in den ab 2018/2019 folgenden Planfeststellungsverfahren der grundstücksscharfe Verlauf von SuedLink und SuedOstLink festgelegt. Beide Vorhaben sollen spätestens 2025 in Betrieb gehen.

Quelle:
BMWi
Autor:
Pressestelle
Link:
www.bmwi.de/...
Keywords:
BMWi, Bundesnetzagentur, Stromtrasse, SuedostLink, SuedLink, Stromautobahn



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