2024-04-19
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Eprimo muss unlautere Telefonwerbung unterlassen

Die eprimo GmbH darf zukünftig im Versorgungsgebiet der Stadtwerk am See GmbH & Co. KG keine Verbraucher anrufen (lassen) ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung.

Bild: BBHBild: BBH

Bei einem Verstoß droht eprimo ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Dies hat das LG Ravensburg (Az. 6 O 289/16) nun entschieden, nachdem das Stadtwerk am See mit Hilfe der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) gegen die unlautere Kundenwerbung von eprimo gerichtlich vorgegangen war. Dem Stadtwerk steht außerdem Schadensersatz zu.

Ohne vorher ihr Einverständnis dafür einzuholen, ließ eprimo nach Überzeugung des Gerichts Verbraucher anrufen, um für den Energieversorger zu werben und im Rahmen des Werbeanrufs einen Vertrag zum Wechsel des Stromversorgers hin zu eprimo abzuschließen. Erschwerend kam hinzu, dass mehrere angerufene Verbraucher über den eigentlichen Zweck des Anrufs im Dunkeln gehalten wurden; dass in Wirklichkeit eprimo hinter dem Anruf steckte, wurde nicht offenbart. Schlussendlich bekamen einzelne Verbraucher sogar eine Auftragsbestätigung für einen Lieferantenwechsel zugeschickt, ohne dass sie während des Telefongesprächs einen entsprechenden Auftrag erteilt hätten. Nach Ansicht des LG Ravensburg handelt es sich bei diesen Handlungen um unerlaubte Telefonwerbung verbunden mit einer wettbewerbswidrigen Irreführung von Verbrauchern. eprimo muss gegenüber dem Stadtwerk am See nun offenlegen, in welchem Umfang diese Anrufe getätigt wurden. Daraus bemisst sich die Höhe des Schadensersatzes, der dem Stadtwerk am See zusteht.

Rechtsanwalt und BBH-Partner Nils Langeloh dazu: „Das Wettbewerbsrecht gibt ganz klare Regeln vor, unter welchen Umständen Werbeanrufe erlaubt sind. Bei den Anrufen von eprimo wurden diese Regeln eindeutig nicht eingehalten. Durch die den Verbraucher belästigenden und irreführenden Handlungen, wie sie im vorliegenden Fall streitgegenständlich waren, kommt schnell eine ganze Branche in Verruf. Wir freuen uns, dass es uns zusammen mit dem Stadtwerk am See und zum Schutz der Verbraucher gelungen ist, eprimo für die Zukunft dieses Verhalten im Versorgungsgebiet des Stadtwerks zu untersagen.“

Quelle:
BBH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.beckerbuettnerheld.de/...
Keywords:
BBH, Eprimo, Ordnungsgeld, Strafe



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