2024-03-28
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Siegesmund: Thüringen wird Vorreiter beim Klimaschutz

Kabinett berät Gesetzentwurf für erstes Thüringer Klimagesetz / Verbindlicher Fahrplan für Klimaschutz- und Klimaanpassung

Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Bild: Landesregierung Thüringen)Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Bild: Landesregierung Thüringen)

Die Thüringer Landesregierung hat letzte Woche im 1. Kabinettsdurchlauf den Gesetzentwurf für ein Thüringer Klimagesetz beraten. Mit dem Gesetz will Thüringen einen verbindlichen langfristigen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik des Landes schaffen. Damit nimmt die Diskussion für mehr Klimaschutz in Thüringen Fahrt auf.

„Das erste Klimagesetz in den neuen Bundesländern ist unser Fahrplan für konsequenten Klimaschutz und Klimaanpassung. Mit einem der weitgehendsten Klimagesetze aller Bundesländer macht Thüringen erstmals konkrete Minderungsziele für den Ausstoß von Treibhausgasen verbindlich. Thüringen wird damit Vorreiter beim Klimaschutz und leistet einen Beitrag, um die von Deutschland unterzeichneten Klimaschutzziele von Paris zu erreichen“, so Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund heute in Erfurt.

Thüringen setzt dabei besonders auf Anreize, um Kommunen und Bürger auf dem Weg zum klimaneutralen Bundesland mitzunehmen. So sollen neben Landesmittel auch Fördermittel des Bundes abgerufen werden. Bislang fehlten in Thüringen Instrumente, um die umfangreiche Bundesförderung einzusetzen.

Der Gesetzentwurf für das Thüringer Klimagesetz enthält aus den internationalen Vereinbarungen abgeleitete Klimaziele. Unter anderem soll der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase im Freistaat Thüringen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 bis 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 70 bis 80 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent verringert werden.

„Mit dem unter den Ressorts der Landesregierung geeinten Entwurf steigen wir ein in eine zukunftsfähige Klimapolitik. Klimaschutz braucht Verbindlichkeit. Das Gesetz zeigt, dass der Ausgleich der Interessen, z.B. zwischen Ökologie und Ökonomie gelungen ist,“ so die Ministerin weiter.

Effektiver Klimaschutz ist keine Belastung, sondern spart im Gegenteil langfristig Kosten: Der Ausbau erneuerbarer Energien oder Energieeffizienzmaßnahmen tragen im Großen wie im Kleinen zur Wertschöpfung bei und helfen, den finanziellen Belastungen des fortschreitenden Klimawandels entgegenzuwirken.

Wichtigster Partner in Sachen Klimaschutz werden die Thüringer Kommunen. Für Landkreise und Städte mit mehr als 30.000 Einwohner/-innen sind spätestens ab 2025 Klimaschutzstrategien zu erstellen bzw. vorhandene Konzepte fortzuschreiben. Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner/-innen sollen solche Strategien erarbeiten. Kleinere Gemeinden sollen ab 2025 Wärmeanalysen und –konzepte erarbeiten. Landkreise und Kommunen werden dabei vom Land finanziell unterstützt.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzesentwurfes liegt dabei im Bereich der Wärmeversorgung. „Hier liegen enorme Einsparpotentiale, die wir mit dem Thüringer Klimagesetz heben wollen. Eine klimaneutrale Energieversorgung von Gebäuden senkt langfristig Kosten und trägt zur Versorgungssicherheit bei“, so die Ministerin. Bis zum Jahr 2050 wird entsprechend der Klimaschutzzeile des Bundes ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand angestrebt. Mit Wärmeplänen sollen Betreiber öffentlicher Wärmenetze einen Beitrag für eine möglichst CO2-neutrale Wärmeversorgung leisten. Ab 2030 sollen Gebäudeeigentümer dazu beitragen, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten und persönlichen Verhältnisse einen Mindestanteil erneuerbarer Energien von 25 Prozent zur Deckung der Wärmeversorgung zu erreichen. Alternativ können hierfür Gebäudeenergiechecks, Energiebedarfsausweise oder zertifizierte Umweltmanagement- und Energiemanagementsysteme erstellt werden.

Neben diesen Zielen enthält der Gesetzentwurf für das Thüringer Klimagesetz die Verpflichtung des Landes, öffentliche Stellen und Private bei Klimaschutzaktivitäten zu unterstützen und weist den Weg zu einem klimaverträglichen Energiesystem bis 2040. Die Thüringer Landesverwaltung soll bis zum Jahr 2030 klimaneutral arbeiten. „Klimaschutz geht nur gemeinsam. Wir wollen Kommunen, Unternehmen, Verbände und Privathaushalte auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Thüringen unterstützen. Die Thüringer Landesregierung fördert deshalb Klimaschutzkonzepte von Kommunen ebenso wie den Ausbau erneuerbarer Energien. Thüringer Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich ab Mai 2017 bei der Erarbeitung der Energie- und Klimaschutz einzubringen“, sagte Siegesmund. In einem nächsten Schritt startet die Anhörung von Verbänden zu dem Gesetzesentwurf. Nach der anschließenden zweiten Kabinettsbefassung wird der Gesetzentwurf dem Thüringer Landtag übergeben.

Die Eckpunkte des Thüringer Klimagesetzes im Detail:

  • Treibhausgasminderungsziele: Die Treibhausgasemissionen im Freistaat Thüringen sollen sich im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 bis 70 %, bis zum Jahr 2040 um mindestens 70 bis 80 % und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 % verringern.  Das Land Thüringen strebt dabei das Erreichen der jeweils maximalen Emissionsreduktion an.
  • Klimaverträgliches Energiesystem: Der Freistaat Thüringen soll bis zum Jahr 2040 seinen eigenen Energiebedarf bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien selbst decken können.
  • Vorbildwirkung der öffentlichen Hand: Bis zum Jahr 2030 soll die unmittelbare Landesverwaltung klimaneutral arbeiten.
  • Kommunale Klimaschutzkonzepte: Für Landkreise und Städte mit mehr als 30.000 Einwohner/-innen sind spätestens ab 2025 Klimaschutzstrategien  zu erstellen bzw. vorhandene Konzepte fortzuschreiben. Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner/-innen sollen solche Strategien erarbeiten. Kleinere Gemeinden sollen ab 2025 Wärmeanalysen und –konzepte erarbeiten. Landkreise und Kommunen werden vom Land dabei unterstützt, hierfür die umfangreichen Förderangebote des Bundes nutzen.
  • Klimaneutraler Gebäudebestand: Bis zum Jahr 2050 wird ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand angestrebt. Dazu sind der gebäudebezogene Endenergiebedarf zu reduzieren und der Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Für die Zeit ab 2030 ist dazu vorgesehen, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf bei jedem Gebäude einen Mindestanteil von 25% zur Deckung des Wärme und Kältebedarfes erreicht. Alternativ dazu kann der Wärmebedarf aus Nah-/Fernwärme mit hocheffizienten KWK-Anlagen oder einem Mindestanteil erneuerbarer Energien von 25% gedeckt werden, oder können Instrumente wie Gebäudeenergiechecks, Energiebedarfsausweise oder zertifizierte Umweltmanagement- und Energiemanagementsysteme vorgehalten werden.
  •  Anpassungsmaßnahmen: Damit wird das Ziel verfolgt, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Regelungen für ein regelmäßiges Monitoring, um die Zielerreichung zu überprüfen und Anpassungen vornehmen zu können.

Hintergrund

Auf der internationalen Klimakonferenz in Paris 2015 haben sich die Staaten auf weitreichende Klimaziele verständigt. So soll die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2 Grad Celsius, wenn möglich auf 1,5 Grad Celsius, begrenzt werden und in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreicht werden.  

Mit der in Erarbeitung befindlichen Maßnahmen Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie Thüringens werden in einem breiten Dialogprozess konkrete Klimaschutzmaßnahmen vorgelegt, die der Umsetzung der Klima- und Energieziele dienen. Die Strategie wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt und von der Landesregierung verabschiedet werden. Der Online-Beteiligungsprozess startet im Mai 2017, Anmeldungen sind schon jetzt unter www.klimastrategie-thueringen.de möglich.

Quelle:
Land Thüringen
Autor:
Pressestelle
Link:
www.thueringen.de/...
Keywords:
Thüringen, Bundesland, Regierung, Klimaschutzgesetz
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