2024-03-28
http://w3.windmesse.de/windenergie/news/21486-neues-von-tembra-zum-thema-weiterbetrieb-von-wea-nach-20-jahren-lebensdauer

Neues von TEMBRA zum Thema „Weiterbetrieb von WEA nach 20 Jahren Lebensdauer“

Die Auslegung von WEA erfolgt üblicherweise für eine Lebensdauer von 20 Jahren. Zumindest für gut laufende Anlagen stellt sich beim Erreichen dieser rechnerischen Lebensdauer die Frage: „Wieviel mehr ist noch möglich?“

Betreiber möchten bereits abgeschriebene Anlagen verständlicherweise so lang wie möglich am Netz halten. Neben wirtschaftlichen Betrachtungen ist allerdings auch der Fokus auf den Nachweis der Standsicherheit für die Bestimmung des Weiterbetriebspotenzials notwendig.

Mit unseren Partnern können wir das gesamte Leistungspaket für den Nachweis zum Weiterbetrieb von WEA, gemäß der aktuellen DIBt- Richtlinie, anbieten. Die aktuell vorgeschlagenen Anforderungen seitens des BWE sowie auch die aktuelle Richtlinie aus 03/2016 des DNV/GL, werden hierbei in vollem Umfang berücksichtigt.

Grundsätzlich lässt sich die Prüfung einer in Frage kommenden Anlage in zwei Schritte aufteilen:

  • Gutachterliche Bewertung des Ist-Zustands der Anlage (praktischer Teil)

  • Schwachstellenanalyse

  • Analytische Nachweise, falls notwendig (Bruchmechanik, Wöhler-Konzept)

  • Ermittlung der Restnutzungsdauer für den Weiterbetrieb von WEA (analytischer Teil)

  • WEA- und Standortspezifische Lastrechnung (berücksichtigt u.a. Windprofil, WEA-spezifische
    Besonderheiten, Betriebshistorie …)

Als langjährige WEA-Entwickler verfügen wir nicht nur über sämtliche Voraussetzungen in den Bereichen Lastberechnung und FE-Nachweis sondern auch über die notwendige Erfahrung mit Anlagen älterer Baujahre.

Im Vergleich zu anderen Nachweiskonzepten ergeben sich dadurch für den Anlagenbetreiber folgende Vorteile:

  • Höhere Aussagesicherheit auf Grundlage verbesserter Abbildung der Einwirkungssituation und
    unter Anwendung der bereits für die Typenzertifizierung anerkannten Methoden

  • Verbesserter Aussageinhalt über Betriebsperspektive der Gesamtanlage und damit verminderte Notwendigkeit zur Absicherung der Prüfaussage über wiederkehrende Weiterbetriebsprüfungen

  • Erweiterte Nachweisführung über Turm und Fundament hinaus und damit erweiterter betriebswirtschaftlicher Planungshorizont; Erkenntnisse über den Zeitpunkt eines ggf. notwendig werdenden Ersatzes von Teilkomponenten bzw. ggfs. auch den zustandsorientiert erforderlichen Rückbau der WEA

In allen Fragen in Bezug auf Gutachten zum Weiterbetrieb von WEA ist TEMBRA deshalb IHR Partner!

Kontaktieren Sie uns gern direkt hier unter mail@tembra.com oder unter 030/2000 339-0!

Quelle:
Tembra
Link:
www.tembra.com/...
Windenergie Wiki:
WEA, BWE




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