2024-03-28
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Bundesnetzagentur entscheidet im ersten Verfahren zur Zuweisung von Offshore-Anschlusskapazität

Homann: „"Nur in einem Cluster ist die Versteigerung von Anschlusskapazität erforderlich".“

In ihrem ersten Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität auf Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See hat die Bundesnetzagentur jetzt über die Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am Kapazitätszuweisungsverfahren und die jeweils zugelassene Anschlusskapazität entschieden.

Von den insgesamt elf Anträgen, die Betreiber von Windenergieanlagen auf See bis zum Stichtag 1.Oktober 2014 eingereicht haben, wurden acht Anträge zugelassen. Drei Anträge wurden abgelehnt, da der Antrag nicht vollständig war bzw. die Windenergieanlage auf See des Antragstellers in einem Cluster liegt, für das im aktuellen Zuweisungsverfahren keine freie Anschlusskapazität zur Verfügung steht.

Auf der Grundlage der Entscheidung über die zugelassene Anschlusskapazität hat die Bundesnetzagentur außerdem geprüft, ob clusterübergreifend oder clusterintern eine Kapazitätszuweisung im Wege der Versteigerung erforderlich ist. Eine Versteigerung von Anschlusskapazität clusterübergreifend, also unter allen zugelassenen Antragstellern, ist nicht erforderlich, da die Summe der anzurechnenden Anschlusskapazität aller Cluster und Anbindungsleitungen von 1511,6 MW die höchstens zuweisbare Anschlusskapazität von 1722,7 MW nicht übersteigt. Nur in einem Cluster ist die freie Anschlusskapazität kleiner als die Summe der zugelassenen Kapazität in diesem Cluster. Deshalb erfolgt die Zuweisung von Kapazität in diesem Cluster nach einer Versteigerung unter den für dieses Cluster zugelassenen Antragstellern. Allen anderen Antragstellern wird die zugelassene Kapazität im jeweiligen Cluster bzw. auf der entsprechenden Anbindungsleitung ohne Versteigerungsverfahren zugewiesen werden.

Das von der Bundesnetzagentur im August des Jahres festgelegte Verfahren zur Zuweisung von Offshore-Anbindungskapazität hat sich in der Praxis bewährt. Auf Grund der ihnen vorliegenden Informationen nutzten Antragsteller die Möglichkeit, bereits ihre Anträge auf Kapazitätszuweisung an dem tatsächlichen Anschlusspotential auszurichten. Damit konnte eine clusterübergreifende Versteigerung von Anschlusskapazität vermieden werden, was in diesen Fällen einen zügigen Abschluss des Verfahrens ermöglicht und auch im wirtschaftlichen Interesse der Offshore-Anlagenbetreiber liegt“, erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur die Entscheidung im ersten Kapazitätszuweisungsverfahren. ,,Die Versteigerung von Anschlusskapazität ist nur in einem Cluster erforderlich, da die hier insgesamt zugelassene Anschlusskapazität der Antragsteller höher ist als die freie Kapazität in diesem Cluster“, betonte Homann.

Der Beschluss zur Zuweisung von Anschlusskapazität auf Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/BK6-14-129 veröffentlicht. Der Termin der Versteigerung wird dort zu gegebener Zeit ebenfalls veröffentlicht.

Quelle:
Bundesnetzagentur
Windenergie Wiki:
Offshore, MW, Bundesnetzagentur




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